Parteispenden: Regensburger Ermittler finden Hinweise

Der Regensburger Oberbürgermeister, Joachim Wolbergs (SPD). Foto: Armin Weigel/Archiv
Der Regensburger Oberbürgermeister, Joachim Wolbergs (SPD). Foto: Armin Weigel/Archiv

Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Parteispenden der Regensburger SPD haben sich Hinweise ergeben, dass die Gelder gestückelt über Strohmänner geflossen sind. Es bestehe der Verdacht, dass Mitarbeiter eines Bauunternehmens privat gespendet und das Geld hinterher von ihrem Arbeitgeber als Gehaltszuschlag zurückerhalten haben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Diesen Hinweisen gehe die Staatsanwaltschaft jetzt nach.

In der mutmaßlichen Parteispendenaffäre um den Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsnahme. Sie will klären, ob Wolbergs Geld dafür bekommen hat, bestimmte Betriebe als Gegenleistung für deren Zahlungen bei städtischen Bauprojekten zu bevorzugen. Drei Immobilienunternehmen hatten der örtlichen SPD seit 2013 zusammen mehr als eine halbe Million Euro gespendet. Strohmänner oder Strohfirmen seien «aus kriminalistischer Sicht ein probates Mittel, die Herkunft des Geldes zu verschleiern», sagte Oberstaatsanwalt Theo Ziegler. Hintergrund ist, dass Spenden über 10 000 Euro pro Spender im Rechenschaftsbericht der Parteien aufgeführt werden müssen.

 

«Für den Tatbestand der Vorteilsannahme wäre es natürlich ein starkes Indiz, wenn man nachweisen könnte, dass es Strohfirmen oder Strohmänner gab», sagte Ziegler der «Süddeutschen Zeitung» (Freitag). Die Zeitung berichtet weiter, dass auch die Regensburger CSU Wahlkampfspenden über Strohmänner erhalten habe, allerdings in deutlich kleinerem Umfang. Es gehe um 60 000 Euro, welche die Partei von drei Führungskräften eines Immobilienunternehmens erhalten habe, die das Geld als Privatpersonen einzahlten.

 

Wolbergs war am Freitag nicht zu erreichen. Er bestreitet die Vorwürfe. «Solange ich lebe, hat es nicht einmal den Versuch gegeben, mich kaufen zu wollen», hatte er erklärt. Zuletzt beantragte er die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst, um seine Unschuld feststellen zu lassen. (DPA/LBY)