Ein klares Nein zu Staatsverschuldung und Erbschaftsteuer

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident des Zentralverbands von Haus & Grund Deutschland, analysierte auf der Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN 2025 den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Er begrüßte geplante Erleichterungen für Vermieter, wie steuerliche Vorteile bei günstigen Vermietungen, ebenso eine Entlastung von Erben energetisch sanierungsbedürftiger Immobilien.

Er hob positiv hervor, dass aus dem bisherigen Dschungel der Förderprogramme zwei große Programme entstehen sollen – eines für Neubauten und eines für energetische Sanierungen. Auch die angekündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes sei notwendig. Das Gleiche müsse aber auch für das CO₂ - Gesetz erfolgen. Die zwischenzeitlich erfolgte Verlängerung der Mietpreisbremse, bezeichnete Warnecke als kontraproduktiv, da sie das Bauen verhindere. Er kritisierte auch die geplante Ausweitung des Betrachtungszeitraums für Mietspiegel, da dies die Mietpreise künstlich senken soll. Abschließend betonte Warnecke, dass trotz der Herausforderungen das Immobilieneigentum weiterhin eine wertvolle und sichere Altersvorsorge bleibt. Haus & Grund werde sich dafür einsetzen, die Belastungen für Eigentümer und Vermieter zu minimieren.

In seinem Vortrag „Die Idee des Steuerstaats in herausfordernden Zeiten - und die notwendige Reform der Erbschaftsteuer“ setzte sich Prof. Gregor Kirchhof insbesondere mit der zunehmenden Staatsverschuldung und der Erbschaftsteuer auseinander. Von 1950 bis zur Niedrig- und Negativzinsphase ab 2008 hat Deutschland 1.600 Milliarden € an Krediten aufgenommen, aber 1.500 Milliarden € an Zinsen bezahlt. Es hat dadurch praktisch keine Finanzkraft gewonnen, sondern lediglich die nächste Generation mit hohen Tilgungs- und Zinslasten belastet. Der Bund gibt gegenwärtig pro Jahr 8 % bis 9 % seines Haushalts, d.h. 40 Milliarden € für den Zinsdienst aus. Diese Steuergelder fließen nicht in das Gemeinwohl, die Infrastruktur oder die Sicherheit, sondern schlicht in den Finanzmarkt. Zum Problem des Zinseszinseffekts, der eine schnelle Tilgung erfordert, um einen massiven Kostenanstieg zu vermeiden, schweigt die öffentliche Hand - sogar in der Gesetzesbegründung der Grundgesetzänderung. In dieser wird schlicht behauptet, für Staat und Gesellschaft entstünden keine Kosten. Dies ist unzutreffend. Wenn eine Privatperson unter Aufnahme eines Kredits ein Unternehmen gründet und eine Produktionsstätte errichtet, kann sie mit dem erwirtschafteten Gewinn ihre Schulden senken. Ebenso der Käufer einer Immobilie, der mit den Mieteinnahmen seinen Kredit tilgen kann oder Eigentum für sich und seine Familie bildet und sie dadurch von Mietzahlungen entlastet. Dies seien Kredite, die sich rechnen. Die öffentliche Hand müsste keine Kredite aufnehmen, sie kann Einsparungen insbes. im öffentlichen Bereich vornehmen und notfalls bis zur Erreichung eines bestimmten Ziels bestimmte Steuern erhöhen. Mit Krediten belastet der Staat die nächste Generation mit Schulden, obwohl er aus diesen Krediten keine unmittelbaren Gewinne erzielt. Dies ist nicht rational, wenn nicht gar zukunftsvergessen so Prof. Kirchhof. Wenn das Parlament über die Steuergelder des Bürgers verfügt, soll dieser in Wahlen auch über diese Politik mitbestimmen können. Staatsverschuldung ist für die Politik so verführerisch, weil sie über den Weg der Staatsverschuldung Geld ausgeben kann, ohne dem Bürger erklären zu müssen, woher diese Mittel stammen. Damit wird das Band zwischen dem Bürger und dem Parlament gekappt. Dies ist demokratiepolitisch nicht nur bedenklich, sondern schlicht undemokratisch, außer der Staat hat hierfür eine besondere Begründung wie z.B. eine Krise.

Zur dringend notwendigen Reform der Erbschaftsteuer kritisierte Prof. Kirchhof, dass der Koalitionsvertrag dazu keinerlei konkrete Vorschläge enthält, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 3 x die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt hat; in den 1990er Jahren, in den 2000er und in den 2010er Jahren jeweils verbunden mit dem Auftrag an die Politik, eine Reform auf den Weg zu bringen. Bisher zeigte die Politik jedoch wenig Neigung zu einer echten Reform und begnügte sich mit kleinen, unzureichenden Eingriffen in das Erbschaftsteuerrecht, was wiederum zu Umsetzungsproblemen geführt hat. In der jetzt anstehenden vierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die Erbschaftsteuer erneut für verfassungswidrig erklärt werden. Dennoch scheut sich die Politik, dieses heiße Eisen anzufassen und eine echte Reform auf den Weg zu bringen. Dabei stehen aus den relativ geringen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer hohe Kosten gegenüber. Der Anteil der Erbschaftsteuer am Gesamtsteueraufkommen betrug im vergangenen Jahr mit 10 Milliarden € lediglich 1,1 %. Dem stehen 50 Erbschaftsteuerämter, zahlreiche Finanzämter, die sich mit der komplizierten Bewertung beschäftigen, Verfahren vor den Finanzämtern, Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht gegenüber. Damit geht das für die Erbschaftsteuer immer wieder zu hörende Argument ins Leere, sie würde als Instrument des Sozialstaats benötigt, damit die Schere zwischen Reich und Arm nicht weiter auseinander geht. Dieses Ziel ist mit einer Steuer, die gerade mal 1,1 % des Gesamtsteueraufkommens abzüglich Verwaltungskosten beträgt, nicht zu erreichen.

Pragmatisch denkende Staaten wie Österreich, Kanada, Australien, Neuseeland, Estland, Lettland, Schweden, Norwegen und Portugal haben aus diesem Grund die Erbschaftsteuer abgeschafft. In Deutschland fehlt dafür der politische Wille. Dann sollte die Steuer aber zumindest grundlegend reformiert werden. Sie könnte z.B. durch einen Zuschlag zur Einkommensteuer ersetzt werden. Wer etwas erbt und damit kein Geld erwirtschaftet, zahlt dann auch keine Erbschaftsteuer. Wer hingegen etwas erbt das eine Ertragsquelle darstellt z.B. ein Unternehmen, eine vermietete Immobilie oder das geerbte Auto, das verkauft wurde, zahlt für einen bestimmten Zeitraum z.B. 5 Jahre eine erhöhte Einkommensteuer. Erhöht deshalb, weil der Erbe es nicht selbst erwirtschaftet oder aufgebaut, sondern es von jemandem bekommen hat. Die Erbschaftsteuer wäre dadurch vollständig in das System der Einkommensteuer integriert und es würden nur Bürger belastet, die über eine erhöhte Leistungsfähigkeit verfügen. Die Bürger würden von den steuerrechtlichen Gestaltungen und den damit verbundenen Problemen, Verwaltung und Justiz von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten entlastet und die öffentliche Hand würde mit hoher Wahrscheinlichkeit, je nach Höhe des Zuschlags, mehr Einnahmen generieren.

Leider enthält der Koalitionsvertrag keine entsprechenden Vorschläge für eine echte Reform der Erbschaftsteuer, mit denen auch eine politische Mehrheit überzeugt werden könnte.

hug-m.de


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