Mitarbeiter-Fitness: Mit Rückenkursen Steuern sparen

Fitness ist angesagt. Und manchmal kann man damit sogar Steuern sparen. Foto: Frank Leonhardt
Fitness ist angesagt. Und manchmal kann man damit sogar Steuern sparen. Foto: Frank Leonhardt

Der Fiskus fördert die Gesundheit der Mitarbeiter. Vorausgesetzt der Chef übernimmt die Kosten für die Kurse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Eine bloße Umwandlung des Gehalts akzeptiert das Finanzamt nicht. «Unter bestimmten Voraus-setzungen kann ein Unternehmen 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr in die Gesundheits-förderung investieren, ohne dass Lohnsteuer anfällt», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Steuerbefreiung gilt auch nicht für allgemeine Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein oder Fitnessstudio.

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Umzugskosten oft absetzbar: Job nach Umzug zu Fuß erreichbar

Ein Umzug kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Foto: Jan Woitas
Ein Umzug kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Foto: Jan Woitas

Wenn ein Arbeitnehmer näher an seine Arbeitsstelle zieht, kann er unter Umständen die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Die berufliche Tätigkeit muss dann aber der entscheidende Grund für den Umzug sein, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Verringert sich die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde, erkennen die Finanzämter die berufliche Motivation des Umzugs in der Regel an.

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Falsche Daten im Steuerbescheid: Widerspruch zulässig

Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wird dieser nachtrräglich geändert, darf dies nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Foto: Armin Weigel
Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wird dieser nachtrräglich geändert, darf dies nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Foto: Armin Weigel

Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid nachträglich ändern. Fallen dadurch höhere Steuern an, sollten Steuerzahler jedoch überprüfen, ob sie die Änderungen überhaupt akzeptieren müssen. Der Bescheid darf nicht in jedem Fall nachträglich zulasten des Steuerzahlers geändert werden. Das gilt etwa, wenn das Finanzamt Daten übernimmt, die von Arbeitgebern, Versicherern oder Banken falsch gemeldet wurden. Das sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes (Az.: 3 V 226/14).

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Arbeit statt Urlaub: Beim Ferienjob an die Steuer denken

Wer während der Ferien als Erntehelfer tätig ist, muss keine Sozialversicherung zahlen, wenn die Arbeit auf drei Monate oder 70 Tage begrenzt bleibt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
Wer während der Ferien als Erntehelfer tätig ist, muss keine Sozialversicherung zahlen, wenn die Arbeit auf drei Monate oder 70 Tage begrenzt bleibt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Schüler und Studenten müssen bei Ferienjobs die Steuer im Blick behalten. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Er hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

 

Steuerklasse I: Sind die Ferienjobber angestellte Arbeitnehmer und ist der Job das einzige Beschäftigungsverhältnis, fallen sie in die Steuerklasse I. Dann wird erst Lohnsteuer fällig, wenn sie mehr als 985 Euro im Monat verdienen.

 

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Privat oder beruflich? Umzugskosten steuerlich absetzen

Wollen Steuerpflichtige die Ausgaben beim Finanzamt geltend machen, ist jedoch entscheidend, warum sie umziehen. Liegt ein beruflicher Grund vor, können sie viele Aufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Foto: Kai Remmers
Wollen Steuerpflichtige die Ausgaben beim Finanzamt geltend machen, ist jedoch entscheidend, warum sie umziehen. Liegt ein beruflicher Grund vor, können sie viele Aufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Foto: Kai Remmers

Berlin (dpa/tmn) - Umzüge kosten Zeit, Nerven und meistens eine Menge Geld. Da ist es schon eine Erleichterung, wenn man einen Teil der Ausgaben steuerlich absetzen kann. Welche Aufwendungen das Finanzamt im Einzelnen anerkennt, hängt davon ab, ob man aus privaten oder beruflichen Gründen umzieht. Findet der Umzug aus privaten Gründen statt, kann man die Ausgaben für einen Transportdienst als haushaltsnahe Dienst-leistungen geltend machen, informiert der Bund der Steuerzahler. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Arbeitskosten pro Jahr - maximal aber 4000 Euro. Nicht angeben können Steuerzahler allerdings Materialkosten.

 

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Angehörige als Mieter: Wie Eigentümer Steuer sparen können

Wohnungen können Vermieter auch an Angehörige vermieten. Allerdings müssen sie dabei einigen Regeln einhalten. Foto: Andrea Warnecke
Wohnungen können Vermieter auch an Angehörige vermieten. Allerdings müssen sie dabei einigen Regeln einhalten. Foto: Andrea Warnecke

Die Tochter hat nach dem Studium ihre erste Stelle angetreten und sucht eine Bleibe. Im Haus der Eltern ist gerade eine schön geschnittene Wohnung mit Terrasse freigeworden. Schnell kommt sie mit Mutter und Vater überein, dass sie einzieht. Und sie zahlt eine niedrigere Miete als ortsüblich. Das rechnet sich unter dem Strich für beide Seiten: Die Tochter muss weniger Geld für die Wohnung von ihrem Gehalt abzweigen - und die Eltern sparen Steuern.

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Energetische Sanierung: Kosten in Etappen absetzen

Immobilienbesitzer, die energetisch Sanierung wollen, müssen beachten: Liegt die Sanierung zeitlich nah an dem Erwerb, fallen die Kosten womöglich unter die Herstellungskosten. Was das Absetzen von der Steuer schwieriger macht. Foto: Andrea Warnecke
Immobilienbesitzer, die energetisch Sanierung wollen, müssen beachten: Liegt die Sanierung zeitlich nah an dem Erwerb, fallen die Kosten womöglich unter die Herstellungskosten. Was das Absetzen von der Steuer schwieriger macht. Foto: Andrea Warnecke

Vermieter können die Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer absetzen. Doch Vorsicht: Wer gerade erst eine Mietimmobilie gekauft hat, sollte besonders sorgfältig zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand unterscheiden. «Je nachdem zu welcher Kostengruppe die Renovierungsmaßnahmen zählen, gelten unterschiedliche Steuerregeln», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg. Im verhandelten Fall übernahm ein Ehepaar im Jahr 2008 vier Immobilien samt der bestehenden Mietverhältnisse.

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Vermieter können Kosten für Wohnungsschäden absetzen

Kosten für Wohn-Reparaturarbeiten, die ein Mieter veruracht hat, kann der Eigentümer steuerlich absetzen, befand das Finanzgericht Düsseldorf. Foto: Kai Remmers
Kosten für Wohn-Reparaturarbeiten, die ein Mieter veruracht hat, kann der Eigentümer steuerlich absetzen, befand das Finanzgericht Düsseldorf. Foto: Kai Remmers

Vermieter können die Ausgaben für die Beseitigung von Schäden, die ein Mieter verursacht hat, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Schäden kurz nach dem Kauf der Wohnung entstanden sind und hohe Reparaturkosten anfielen. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf. «Der Vorteil: Die Kosten können direkt abgesetzt werden und müssen nicht über viele Jahre abgeschrieben werden», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. In dem verhandelten Fall ging es um eine vermietete Eigentumswohnung, die sich beim Kauf in einem mangelfreien Zustand befand.

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Rentenlücke ermitteln: An Steuern und Sozialabgaben denken

Je früher man sich um seine Rentenlücke kümmert, je entspannter ist die finanzielle Situation im Ruhestand. Foto: Matthias Hiekel
Je früher man sich um seine Rentenlücke kümmert, je entspannter ist die finanzielle Situation im Ruhestand. Foto: Matthias Hiekel

Die gesetzliche Rente reicht meist nicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wer seine Versorgungslücke kennt, kann durch private Vorsorge gegensteuern. Je früher man damit beginnt, umso niedriger können die monatlichen Sparraten ausfallen. Als Faustregel zur Ermittlung der Rentenlücke gilt: Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen aus, um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer Einnahmen von rund 1500 Euro netto pro Monat hat, braucht im Ruhestand demnach monatlich rund 1200 Euro.

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Steuererklärung: Fristverlängerung beantragen

Ende Mai sollte man seine Steuererklärung abgeben. Foto: Armin Weigel
Ende Mai sollte man seine Steuererklärung abgeben. Foto: Armin Weigel

Wer eine Steuererklärung einreichen muss, hat dafür in diesem Jahr noch bis zum 31. Mai Zeit. Können Steuerpflichtige den Termin nicht einhalten, sollten sie eine Fristverlängerung beantragen. Dafür reicht ein formloses Schreiben per Brief oder Fax. Eine Fristverlängerung per E-Mail sei nur möglich, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Klocke rät außerdem davon ab, einfach nur beim Finanzamt anzurufen. Als Nachweis sei ein schriftlicher Vermerk immer besser. Einen Brief oder ein Fax könne der Bearbeiter leichter in seinen Akten abheften.

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