Unfallversicherung und Berufskrankheiten

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist ein Baustein der Sozialversicherung. Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Damit wird zum Beispiel die Haftung bei Arbeitsunfällen abgesichert. Neben Unfällen ist die gesetzliche Unfallversicherung auch für Berufskrankheiten zuständig. Die amtliche Liste der Berufskrankheiten umfasst derzeit mehr als 70 Leiden, die nachweislich durch den Job entstanden sind - zum Beispiel die klassische Staublunge.

Ab Januar sollen eine Form des hellen Hautkrebs (Stachelzellkrebs) und Vorstufen davon (aktinische Keratosen) erstmals in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden. Damit haben alle Draußen-Arbeiter - von der Baubranche bis zur Seefahrt - einen geregelten Anspruch drauf, dass ihr Hautkrebs-Fall von der Unfallversicherung geprüft wird. Dazu leitet in der Regel ein Hautarzt seine Diagnose in Form einer Ärztlichen Anzeige an die Unfallversicherung weiter.

Wird sein Fall anerkannt, bekommt der Patient die Behandlungskosten nicht länger von seiner Krankenversicherung, sondern von der Unfallversicherung erstattet. Die Leistungen können dabei weit über das hinausgehen, was private oder gesetzliche Krankenkassen zahlen. Möglich sind auch Renten und Entschädigungen. Die Ansprüche gelten auch noch für Rentner.