Spekulation um BER-Spitzenposten – Lärmschutz hat Bestand

Kein Eröffnungsterminen für den Hauptstadtflughafen, aber immerhin hat der Lärmschutz Bestand. Foto: Patrick Pleul
Kein Eröffnungsterminen für den Hauptstadtflughafen, aber immerhin hat der Lärmschutz Bestand. Foto: Patrick Pleul

Zwei Ämter auf oberster Ebene der Flughafengesellschaft könnten schon bald neu besetzt werden. Aufsichtsratschef soll der frühere Daimler- und Rolls-Royce-Manager Axel J. Arendt werden. Das Land wolle den 65-jährigen Luftfahrt-Experten vorschlagen, schreibt das Blatt. Der Posten wird nach dem Rückzug des Berliner Regierenden Bür- germeisters Klaus Wowereit (SPD) frei. Laut «B.Z.» wollen Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Finanzminister Christian Görke (Linke) die Personalie am Dienstag präsentieren.

Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune sagte dazu auf dpa-Anfrage, die Landesregierung werde sich am Dienstag «mit den Fragen der Entsendung der Brandenburger Mitglieder des Aufsichtsrates beschäftigen». Das Gremium kommt an diesem Freitag zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Laut «Handelsblatt» (Dienstag) hat unterdessen auch schon die Nachfolgersuche für BER-Geschäftsführers Hartmut Mehdorn begonnen. Hier würden der Chef des Flughafens Köln-Bonn, Michael Garvens, und der Münchner Flughafenmanager Thomas Weyer als Nachfolgekandidaten gelten. Den Bericht zur Mehdorn-Nachfolge bezeichnete Braune als «Quatsch». Er verwies darauf, dass Mehdorn einen Vertrag bis 2016 habe.

Laut «Handelsblatt» ist ein erstes Gespräch mit einem potenziellen Kandidaten für den 15. Dezember geplant. Dies wollten Brandenburgs Ministerpräsident Woidke und der designierte Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (beide SPD) führen, heißt es in dem Bericht.

Die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen am neuen Hauptstadtflughafen BER sind aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg im Großen und Ganzen ausreichend. Es wies am Montagabend Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstücks-eigentümers ab, die sich auf die ursprünglich vom Planfeststellungsbeschluss prognostizierten - geraden - Flugrouten berufen hatten.

Es sei nicht zu beanstanden, dass die Flughafengesellschaft beim Schallschutz die aktuell geltenden, nach dem Start abknickenden Routen zugrunde gelegt habe, urteilten die Richter und ließen keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az. OVG 6 A 6.14 und OVG 6 A 13.14)

dpa