Etappensieg für Telekom-Kleinaktionäre im Streit um Börsengang

Tausende Kleinaktionäre der Deutschen Telekom haben im Musterprozess um den dritten Börsengang des ehemaligen Staatskonzerns einen Etappensieg erzielt. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass über die millionenschwere Schadenersatz-Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main neu verhandelt werden muss. Der Grund sei ein schwerwiegender Fehler im sogenannten Verkaufsprospekt zu der Platzierung der Telekom-Aktien im Jahr 2000. Insgesamt rund 17 000 Kläger werfen dem Konzern vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten ihnen zum Teil hohe Verluste eingebrockt.