Tausende Kleinaktionäre der Deutschen Telekom haben im Musterprozess um den dritten Börsengang des ehemaligen Staatskonzerns einen Etappensieg erzielt. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass über die millionenschwere Schadenersatz-Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main neu verhandelt werden muss. Der Grund sei ein schwerwiegender Fehler im sogenannten Verkaufsprospekt zu der Platzierung der Telekom-Aktien im Jahr 2000. Insgesamt rund 17 000 Kläger werfen dem Konzern vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten ihnen zum Teil hohe Verluste eingebrockt.