Karlsruhe kippt Erbschaftssteuer-Regelung in zentralen Punkten

Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büttner
Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büttner

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilten die Richter am Mittwoch. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort (Az.: 1 BvL 21/12). Sie ermöglichen es Erben von Firmen, land- und forst-wirtschaftliche Unternehmen sowie Kapital-gesellschaften unter Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden.

«Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien», sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Die Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren. Der Erste Senat entschied über eine Vorlage des Bundes-finanzhofes.

dpa