Macht der Hotelportale: Rückendeckung für Kartellamt

Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf gegen die Macht von Hotel-Buchungsportalen Rückendeckung bekommen - Verbraucher könnten dadurch von mehr Wettbewerb unter den Anbietern profitieren. Der 1. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) bestätigte am Freitag eine Entscheidung der Wettbewerbshüter, in der dem Online-Portal HRS untersagt worden war, sich in seinen Verträgen mit deutschen Hotels die günstigsten Preise garantieren zu lassen. Kartellamts-Präsident Andreas Mundt begrüßte den Beschluss. Die Entscheidung werde für die Verbraucher unmittelbare Vorteile haben. «Der Wettbewerb zwischen den bestehenden Portalen um niedrigere Hotelzimmer-Preise oder günstige Stornierungsmöglichkeiten wird sich beleben», sagte er voraus. Außerdem könnten neue Hotelbuchungsportale mit innovativen Dienstleistungen leichter in den Markt eintreten.

dpa