Kein Mindestlohn für Transit-LKW-Fahrer

Andrea Nahles und ihr polnischer Amtskollege Wladyslaw Kosiniak-Kamysz geben anlässlich der Vereinbarung über die Zahlung von Mindestlöhnen für ausländische Lkw-Faher. Foto: Jörg Carstensen
Andrea Nahles und ihr polnischer Amtskollege Wladyslaw Kosiniak-Kamysz geben anlässlich der Vereinbarung über die Zahlung von Mindestlöhnen für ausländische Lkw-Faher. Foto: Jörg Carstensen

Im Streit um Mindestlohn für Transit-Lkw-Fahrer lenkt die Bundesregierung ein. Berlin setzt die Anwendung des Mindestlohns für ausländische Lkw-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. Dies gelte bis zur Klärung europarechtlicher Fragen, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einem Treffen mit ihrem polnischen Amtskollegen in Berlin. Nicht ausgesetzt werden die Mindestlohn-Regeln für Lkws, die in Deutschland be- und entladen werden. Nahles sprach von einem «Zeichen guter Nachba-rschaft».

In Polen und anderen Nachbarländern war Kritik laut geworden, auch wegen der Vorgaben für Kontrollen und Dokumentationspflichten. Nahles begrüßte, dass die EU-Kommission ein Verfahren zur Prüfung strittiger Rechtsfragen eingeleitet habe. Dies dürfte vor dem Sommer abgeschlossen sein. Deutschland halte die Regelungen für europarechtskonform.

Die EU-Kommission hatte bereits in der vergangenen Woche den Druck auf die Bundesregierung erhöht und angekündigt, die Beschwerden aus Deutschlands Nachbarländern ernsthaft zu prüfen. Die Bundesregierung hatte zunächst dennoch weiter auf eine Durchsetzung des Mindestlohns gepocht.

Die entsprechenden Branchenverbände Polens und Tschechiens fürchten um die Wettbewerbs-fähigkeit ihrer Unternehmen. Sie warnten davor, dass höhere Kosten im Transportgewerbe polnische und tschechische Unternehmen in die Pleite treiben würden.

Die deutsche Mindestlohngrenze liegt bei 8,50 Euro pro Stunde. Für die Mindestlohn-Kontrolle zuständig ist auch in diesen Fällen der Zoll. Mögliche Bußgelder bei Verstößen können Zehntausende Euro betragen.

dpa