BGH urteilt über Berechnung von Zinsen bei Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch am Mittwoch ein Urteil zur Berechnung der Zinsen von Lebensversicherungen verkünden. Dabei geht es um die Frage, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn der Versicherungsvertrag abgelaufen ist. Das Gericht will seine Entscheidung dazu gegen 15.00 Uhr bekanntgeben, teilte es in Karlsruhe mit.

Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten hoffen außerdem, dass der BGH die Unternehmen grundsätzlich zur Vorlage transparenter und nachvollziehbarer Berechnungen der Zinsen verpflichtet. "Das ist besonders wichtig", sagte ein Anwalt des Klägers. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben. In Deutschland gibt es derzeit mehr als 87,7 Millionen Lebensversicherungen.

Die Richter deuteten jedoch bereits an, die Klage eines Rentners aus Hessen gegen den Allianz-Konzern abweisen zu wollen. Der 71-Jährige ist der Auffassung, das Unternehmen habe ihm aus einer 2008 ausgelaufenen kapitalbildenden Lebensversicherung rund 650 Euro zu wenig an Zinsen ausbezahlt.

Die Klage scheiterte schon in den Vorinstanzen. "Nach vorläufiger Bewertung" seien diese Urteile nicht zu beanstanden, sagte die Vorsitzende Richterin am BGH, Barbara Mayen. Der Kläger und sein Anwalt schließen einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht aus, sollte der BGH die Klage tatsächlich abweisen.

Seit 2008 müssen Versicherte an den Bewertungs- oder stillen Reserven der Versicherer beteiligt werden. Grund für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In dem jetzt konkret verhandelten Fall machte der Kläger vor allem geltend, dass die Allianz die stillen Reserven unzulässigerweise mit anderen Überschüssen verrechnet habe und er dadurch an den Reserven nicht angemessen beteiligt worden sei.

dpa