
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute über die Rechtmäßigkeit von Detektiveinsätzen etwa bei Krankheitsfällen von Mitarbeitern. Die obersten Arbeitsrichter haben unter anderem zu klären, ob Detektive krankgeschriebene Arbeitnehmer heimlich filmen dürfen. Dem Gericht liegt dazu eine Klage aus Nordrhein-Westfalen vor. Eine Sekretärin war nach ihrer Krankmeldung im Dezember 2011 im Auftrag ihres Chefs mehrere Tage von einem Detektiv observiert worden. Dieser hatte auch heimliche Videoaufnahmen von der Frau gefertigt.
Die Sekretärin sieht darin einen schweren Verstoß gegen ihr Persönlichkeitsrecht und fordert von ihrem früheren Arbeitgeber ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 500 Euro. Das Landesarbeitsgericht
Hamm gestand ihr allerdings nur 1000 Euro zu.
dpa