WLAN nur verschlüsselt und über Gastzugang teilen

Wer andere in sein privates WLAN lässt, sollte das über einen Gastzugang machen. Foto: Bodo Marks
Wer andere in sein privates WLAN lässt, sollte das über einen Gastzugang machen. Foto: Bodo Marks

WLAN-Zugänge in Cafés und öffentlichen Einrichtungen müssen User in Deutschland oft lange suchen. Das will die Bundesregierung ändern und die rechtlichen Regeln verbessern. Allerdings lässt sie Privatleute außen vor. Sie sollten sich mit einem Gastmodus schützen. Die Bundesregierung will mehr kostenlose WLAN-Zugänge ermöglichen, für Privatanschlüsse ändert das aber nichts. Wer sein privates WLAN mit anderen teilt, muss schlimmstenfalls für deren Missetaten zivilrechtlich geradestehen.

Gästen sollte man deswegen nur über einen sogenannten Gastzugang Zugriff auf das WLAN geben, rät die Zeitschrift «c't» (Ausgabe 7/2015). Diesen Gastmodus bieten viele neuere Router, etwa die Fritz-Boxen von AVM. Dabei erhält der Gast keinen Zugriff auf das Heimnetz, sondern nur auf das Internet. Um die Kontrolle darüber zu behalten, wer auf das Gastnetzwerk zugereift, sollte es per WPA2 verschlüsselt werden. Wichtig: Ein anderes Passwort als das des Hauptnetzwerks wählen. Mit etwas Aufwand lassen sich über Filterlisten im Router auch gewisse Dienste und Seiten im Netz sperren. So kann der Zugriff auf illegale Angebote oder Filesharing-Plattformen eingeschränkt werden. Manche Router bieten auch schon Voreinstellungen an, mit denen nur Web- und Maildienste genutzt werden können.

dpa