Gericht verbietet UberPop in Deutschland

Uber ist mit seinem Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. Foto: Britta Pedersen
Uber ist mit seinem Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. Foto: Britta Pedersen

Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber steht mit seinem Dienst UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatz-entscheidung hat das Landgericht Frankfurt dem Internetunternehmen untersagt, Perso-nenfahrten zu vermitteln.

Das Geschäftsmodell mit dem Smartphone-Dienst sei rechtswidrig, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, da erstmals das Taxigewerbe gegen Uber geklagt habe, erläuterte ein Justizsprecher. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann aber noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden.

Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung zurückgewiesen. Jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was und ob überhaupt für die Fahrt bezahlt werde.

Uber ist mit seinem Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. In all diesen Städten gehen Behörden oder Gerichte gegen Uber vor.

dpa