BGH verhandelt über Puma-Persiflage

Sportartikelhersteller Puma streitet vor Gericht um das Markenrecht seines Logos. Foto: Daniel Karmann
Sportartikelhersteller Puma streitet vor Gericht um das Markenrecht seines Logos. Foto: Daniel Karmann

Kunstfreiheit contra Markenschutz: Die Klage des Sportartikelherstellers Puma gegen den Vertrieb von T-Shirts mit einem springenden Pudel hat den Bundesgerichtshof beschäftigt.

«Ich hoffe, dass der BGH mehr Humor hat als die anderen Gerichte», sagte der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe.

Das Oberlandesgericht Hamburg war in der Vorinstanz der Klage von Puma gefolgt. Gegen dieses Urteil vom März 2013 legte Horn Revision ein.

Auch bei einem witzigen Motiv wie auf den Pudel-T-Shirts Horns werde «im Markenrecht alles nach ganz ernsten Kriterien abgehandelt», sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Ein Pudel sei zwar kein Puma. Es müsse aber geprüft werden, ob es nicht eine gedankliche Verknüpfung gebe, die das Markenrecht von Puma verletze.

Möglicherweise habe der Beklagte die Sogwirkung der bekannten Marke nutzen wollen, um kommerzielle Vorteile zu erzielen. Horn berufe sich zu Unrecht auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, sagte die Anwältin von Puma und beantragte, die Revision zurückzuweisen. Der Zeitpunkt für eine Entscheidung war zunächst nicht absehbar.

dpa