Betreiber sozialer Netzwerke haften für anonyme Beiträge

Werden über anonyme Beiträge in sozialen Netzwerken Persönlichkeitsrechte verletzt, können die Betreiber in Haftung genommen werden. Foto: Rolf Vennenbernd
Werden über anonyme Beiträge in sozialen Netzwerken Persönlichkeitsrechte verletzt, können die Betreiber in Haftung genommen werden. Foto: Rolf Vennenbernd

Verletzt ein anonymer Nutzer eines sozialen Netzwerks das Persönlichkeitsrecht eines anderen, haftet er dafür nicht allein. Auch der Betreiber ist verpflichtet, entsprechende Beiträge zu entfernen. 

Betreiber von Mikroblogs wie Twitter müssen unter Umständen für ehrenrührige oder geschäftsschädigende Beiträge anonymer Nutzer haften. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden.

Danach müssen Provider Äußerungen von der Seite nehmen, wenn das Persönlichkeitsrecht gegenüber Meinungs- und Medienfreiheit überwiegt. Zuvor müssen Betroffene sie aber konkret auf Rechtsverstöße hinweisen. (Az. 4 U 1296/14) Hintergrund war ein Fall, in dem ein anonymer Nutzer ein Unternehmen in einem sozialen Netzwerk mehrfach scharf kritisiert hatte. Das Oberlandesgericht habe die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Informationsportalen auf diese Konstellation angewendet, sagte Gerichtssprecherin Gesine Tews. Ähnliche obergerichtliche Entscheidungen gebe es bisher nicht. Das Gericht ließ die Revision zu.

dpa