Niedrigere Heizkosten: Betriebskosten trotzdem prüfen

Verbrauchen zahlen vermutlich weniger Geld fürs Heizen. Die Freude sollte aber kein Grund sein, die Betriebskostenabrechnung einfach durchzuwinken. Foto: Kai Remmers
Verbrauchen zahlen vermutlich weniger Geld fürs Heizen. Die Freude sollte aber kein Grund sein, die Betriebskostenabrechnung einfach durchzuwinken. Foto: Kai Remmers

Betriebskostenabrechnungen werden oft schnell abgeheftet, auch wenn es eine Rückzahlung gibt. Doch das kann ein Fehler sein. Denn viele Abrechnungen enthalten Fehler. Wer genau hinsieht, kann unter Umständen noch mehr Geld sparen. Mieter können für 2014 mit niedrigeren Heizkosten rechnen. Laut dem Deutschen Mieterbund werden sie für das vergangene Abrech-nungsjahr rund 25 Prozent weniger Heizkosten zahlen müssen als noch für 2013. Grund sind stabile Energiepreise. Zugleich war 2014 deutlich wärmer als 2013.

Wer jetzt eine Rückzahlung bekommt, sollte trotzdem überprüfen, ob die Berechnungen stimmen. Denn nach Erfahrungen des Mieterbundes sind Abrechnungen oft fehlerhaft. Um mögliche Fehler zu erkennen, sollten Mieter ihre aktuelle Abrechnung mit der vorherigen vergleichen. So können sie erkennen, ob es Abweichungen, neue Kosten oder Preissteigerungen gibt, die nicht nachvollziehbar sind. Drei Punkte, auf die Mieter achten sollten:

Verwaltungskosten: Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon oder ähnliche Ausgaben nach Angaben des Mieterbundes sind keine Betriebskosten. Mieter müssen diese Kosten nicht zahlen, egal was im Mietvertrag steht. Das gilt auch bei vermieteten Eigentumswohnungen.

Reparatur- und Wartungskosten: Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind immer Sache des Vermieters. Entsprechende Ausgaben zählen daher nicht zu den Betriebskosten. Anders ist das bei Wartungskosten, zum Beispiel für einen Fahrstuhl. Diese sind Betriebskosten und müssen daher auch von Mietern gezahlt werden.

Hausmeister:Ausgaben für Hausmeister können als Betriebskosten umgelegt werden. Doch Vorsicht: Werden typische Hausmeisteraufgaben wie Gartenpflege oder Treppenhausreinigung einzeln abgerechnet, obwohl es einen Hausmeister gibt, muss nachgehakt werden. Sonst besteht die Gefahr der Doppelzahlung. Erledigt der Hausmeister Reparaturen, müssen entsprechende Abzüge gemacht werden.

Service:

Der Mieterbund hat zum Thema Betriebskosten die Broschüre «Die zweite Miete» (ISBN-13: 978-3-944608-02-0) herausgebracht. Das Heft ist bei allen örtlichen Mietervereinen zum Preis von 6 Euro erhältlich oder kann bestellt werden über Internet www.mieterbund.de.

dpa