Bauherren sollten für Fertighaus Festpreis verhandeln

Handelt ein Bauherr einen Festpreis für ein Fertighaus aus, sollte er die Bau- und Leistungsbeschreibung gründlich prüfen. Foto: Kai Remmers
Handelt ein Bauherr einen Festpreis für ein Fertighaus aus, sollte er die Bau- und Leistungsbeschreibung gründlich prüfen. Foto: Kai Remmers

Den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen sich viele Verbraucher mit einem Fertighaus. Da kommt es auf den Preis an. Damit der am Ende stimmt, sollten Bauherren einige wichtige Punkte in den Vertrag aufnehmen. Für Fertighäuser sollten Bauherren mit dem Unternehmen einen garantierten Festpreis vereinbaren. Diese Kosten sollten auch bis zum Bauende verbindlich sein, erklärt Dirk-Uwe Klaas, Geschäftsführer des Bundes-verbands Deutscher Fertigbau (BDF).

Beachten müssen die Bauherren, was in der Summe enthalten ist - die Bau- und Leistungsbeschreibung hält das fest. Denn in der Regel gilt der Festpreis ab der Oberkante der Kellerdecke, viele Hersteller schließen auch das Erstellen der Bodenplatte ein. Extra hinzu kommen normalerweise Versicherungen und die individuelle Ausstattung des Gebäudes.

Bauherren können im Vertrag auch einen Fertigstellungstermin festhalten. So lasse sich bei geschickter Planung unnötige Miete sparen, nennt Klaas den Vorteil. Allerdings kann immer etwas dazwischen kommen, etwa das Genehmigungsverfahren verzögert sich oder der Baugrund macht Probleme. Dann trage das Bauunternehmen keine Schuld an einer Verspätung, so Klaas. Bauherren können aber bei einigen Unternehmen vereinbaren, wie hoch der Preisaufschlag höchstens sein darf, wenn die Bauzeit ohne Verschulden der Baufirma überschritten wird.

dpa