Neuer Anlegerschutz geht nicht weit genug

vzbv-Chef Klaus Müller. Den Verbraucherzentralen geht das neue Gesetz zum besseren Schutz von Kleinanlegern nicht weit genug. Foto: Daniel Naupold
vzbv-Chef Klaus Müller. Den Verbraucherzentralen geht das neue Gesetz zum besseren Schutz von Kleinanlegern nicht weit genug. Foto: Daniel Naupold

Sparer haben es bei den aktuellen Niedrigzinsen schwer. Manchen locken daher die Rendite-Versprechungen des «Grauen Kapitalmarkts». Dort sind aber auch die Risiken groß. Im gesetzlichen Sicherheitsnetz sehen Verbraucherschützer weiter Lücken. Die geplanten Regeln zum Schutz der Anleger vor hochriskanten Finanzprodukten gehen den Verbraucherzentralen nicht weit genug: «Wir hätten uns an der ein oder anderen Stelle noch mehr Mut für Konsequenzen aus den Skandalen der Vergangenheit gewünscht».

Unterm Strich seien die Neuerungen aber «ein guter Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz», sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. «Wir werden jetzt Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln, genau hinschauen und im Zweifelsfall Nachbesserungen fordern.» Das im April vom Bundestag beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz soll Verbraucher besser vor risikoreichen Geldanlagen schützen - eine Lehre aus dem Milliardenskandal um den Windpark-Finanzierer Prokon. Unter anderem müssen Anbieter nun Warnhinweise veröffentlichen. Die Anleger bekommen ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern hatte die Koalition aber noch Ausnahmen für Geldanlagen über Internet-Plattformen (Crowdfunding) zugelassen. Sie lockerte etwa ursprünglich vorgesehene strenge Informationspflichten und hob eine Obergrenze von 10 000 Euro für Investoren (Kapitalgesellschaften) bei der Schwarmfinanzierung zum Beispiel von Start-ups auf.

«Ausnahmen von der Prospektpflicht haben wir unterstützt, aber für das Crowdinvesting sind diese schlicht zu großzügig ausgefallen», kritisierte Müller. Als Wertpapierprospekt bezeichnet man das Zusammenstellen von Informationen über das Wertpapier und deren Risiken. «Ich erwarte, dass wir im Crowdinvesting kaum Prospekte sehen werden», sagte Müller.

Das Gesetzespaket von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht außerdem vor, dass Behörden Werbung für besonders riskante Angebote beschränken oder komplett verbieten können. Hier hatte der vzbv auf ein generelles Verbot gehofft. Die Finanzaufsicht Bafin bekommt mehr Rechte, um schwarzen Schafen in der Branche rascher auf die Spur zu kommen, die mit sehr hohen Renditen locken, aber kaum Sicherheiten bieten.

Ein zweiter Fall Prokon wäre mit den neuen Regeln aber «sicherlich schwieriger möglich», sagte Müller. Vor der Insolvenz hatten 75 000 Anleger dort etwa 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert. Sie dürften einen Großteil ihres Kapitals verlieren.

Das Gesetz muss im Juni noch den Bundesrat passieren. Bis Ende 2016 soll die Wirkung der Vorschriften dann überprüft werden.

dpa