Mindestlohn verteuert Taxifahrt und Friseurbesuch

Der seit Jahresbeginn geltende flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro trifft vor allem Kunden im Osten Deutschlands hart. Foto: Federico Gambarini
Der seit Jahresbeginn geltende flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro trifft vor allem Kunden im Osten Deutschlands hart. Foto: Federico Gambarini

Der flächendeckende Mindestlohn hat Taxifahrten spürbar verteuert. Mit dem Jahreswechsel sei die Fahrt im Taxi im Bundesdurchschnitt schlagartig um 5,2 Prozent teurer geworden, schreibt die Deutsche Bundesbank in ihrem in Frankfurt veröffentlichten Monatsbericht. 

Nach weiteren Erhöhungen hätten sich die Preise seit Jahresbeginn inzwischen um rund zehn Prozent erhöht. Der seit Jahresbeginn geltende flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro trifft vor allem Kunden im Osten Deutschlands hart. 

Der Grund: Im Westen lagen die Arbeitsentgelte im Taxigewerbe zuvor zwischen 6,00 und 6,50 Euro - im Osten deutlich niedriger. Weniger abrupt wirkte sich der Mindestlohn im Friseurhandwerk auf die Preise für die Kunden aus: Dort wurde bereits zum November 2013 ein branchenspezifischer Mindestlohn eingeführt, der im August 2014 erhöht wurde. Erst ab dem 1. August 2015 gilt in der Branche bundesweit der einheitliche Mindestlohn von 8,50 Euro.

Damit seien die Preise für Friseurdienstleistungen allmählich gestiegen, nicht auf einen Schlag: Seit Dezember 2012 wurden sie nach den Angaben um mehr als 8 Prozent angehoben, während sie im Jahrzehnt zuvor nur um gut 1 Prozent pro Jahr gestiegen seien. Auch in dieser Branche fielen die Preiserhöhungen in Ostdeutschland analog zu den Lohnsteigerungen deutlich stärker aus als im Westen.

Während sich der Mindestlohn in einzelnen Dienstleistungsbereichen sehr deutlich auf die Verbraucherpreise auswirke, sei der Effekt auf den Verbraucherpreisindex insgesamt relativ gering. Allerdings sei der Preisanpassungsprozess wohl noch nicht abgeschlossen.

dpa