Fotos aus dem Netz nicht ungefragt nutzen

Wer urheberrechtlich geschützte Fotos einfach so ins Netz stellt, riskiert Ärger. Foto: Kai Remmers
Wer urheberrechtlich geschützte Fotos einfach so ins Netz stellt, riskiert Ärger. Foto: Kai Remmers

Ein niedliches Tierbild, das schicke Kleid oder Fotos für eine Online-Auktion: Internet-Nutzer greifen gerne wahllos auf Fotos aus dem Web zu. Doch damit können sie das Urheberrecht verletzen - und zur Kasse gebeten werden. Fotos aus dem Netz dürfen nicht ohne weiteres genutzt werden. Es sollten erst alle urheberrechtlichen Fragen geklärt werden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw). Andernfalls kann es teuer werden.

Auf Internet-Nutzer können Post vom Abmahn-Anwalt bekommen, etwa nach der Nutzung eines beliebigen Produktbildes in einer Onlineauktion.

Der Rat der Verbraucherschützer: Bei allen im Netz gefundenen Bildern, sei es per Google-Fotosuche oder in Bilderportalen, erst einmal davon ausgehen, dass man sie nicht ohne Erlaubnis nutzen darf. Der sicherste Weg ist die Kontaktaufnahme mit dem Urheber.

Eine weitgehend sichere Angelegenheit sind sogenannte Creative-Commons-Fotos. Je nach verwendeter Lizenz können sie ohne Einschränkungen genutzt werden, manche Fotografen bestehen aber auf Namensnennung oder nichtkommerzieller Verwendung. Solche Bilder sind häufig an einem «CC»-Zeichen zu erkennen.

dpa