Rücknahme einer Kündigung für Mieter meist nicht möglich

Mieter können eine Wohnungskündigung nicht zurücknehmen. Nur wenn der Vermieter die Rücknahme akzeptiert, können sie in der Wohnung bleiben. Foto: Patrick Pleul
Mieter können eine Wohnungskündigung nicht zurücknehmen. Nur wenn der Vermieter die Rücknahme akzeptiert, können sie in der Wohnung bleiben. Foto: Patrick Pleul

Mieter, die eine Wohnung gekündigt haben, können den Auszug in der Regel dann nicht mehr abwenden. Wollen sie doch in der Wohnung bleiben, hat das Vorhaben meist nur eine Chance, wenn der Vermieter zustimmt. Wer seine Wohnung kündigt, sollte sich sicher sein, dass diese Entscheidung endgültig ist. Denn die Rücknahme einer Kündigung eines Mietvertrages ist in der Regel nicht möglich. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Nur wenn die Rücknahme der Kündigung vorher oder gleichzeitig mit der Kündigung den Vermieter erreicht, wird die Kündigung unwirksam. Sollte der Vermieter die Rücknahme der Kündigung annehmen, obwohl sie verspätet bei ihm eintrifft, wird der Vertrag mit den bisherigen Konditionen weitergeführt oder ein neuer Mietvertrag mit denselben Konditionen geschlossen. Falls der Mieter die Kündigung ausgesprochen hat, obwohl er dies gar nicht wollte, oder falls die Kündigung auf einer Täuschung oder Drohung beruhen sollte, kann er sie gegebenenfalls anfechten. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird der Mieter so gestellt, als ob die Kündigung nie ausgesprochen worden wäre. Das Mietverhältnis wird also auch in diesen Fällen unter den bisher geltenden Konditionen weitergeführt.

Sollte die Anfechtung nicht gelingen und der Vermieter auch die verspätete Rücknahme der Kündigung nicht akzeptieren, muss der Mieter die Wohnung zum Kündigungstermin räumen. Will er dies nicht, bleibt ihm nur, einen neuen Mietvertrag mit gegebenenfalls geänderten Konditionen mit dem Vermieter auszuhandeln und abzuschließen. 

dpa