
Ob Reisende wegen der Vorverlegung ihres Fluges eine finanzielle Entschädigung geltend machen können, prüft seit heute der Bundesgerichtshof (BGH). Den Richtern liegt die Klage eines Paares vor, das 2012 einen Urlaub in Fuerteventura gebucht hatte.
Weil einer der Flüge um mehrere Stunden vorverlegt worden war, verlangen sie nun von dem Ferienflieger Tuifly je 400 Euro Entschädigung. Eine Entscheidung wollen die Richter am Nachmittag verkünden. Dabei ist es auch möglich, dass sie den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen.
Das Unternehmen hatte den Kunden drei Tage vor Abflug mitgeteilt, dass sie anstatt um 17.25 Uhr bereits um 8.30 Uhr abfliegen müssten. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Sie sahen in der Vorverlegung weder eine Annullierung, noch eine deutliche Verspätung, die zu einer Entschädigung berechtigt hätte. (Az.: X ZR 59/14)
dpa