Bundesrat beschließt Entlastung für Familien

Der BUndesrat in Berlin. Foto: Alex Heinl
Der BUndesrat in Berlin. Foto: Alex Heinl

Der Bundesrat hat die von der großen Koalition vorgelegten Entlastungsmaßnahmen für Familien endgültig beschlossen. Mit der Entscheidung wird unter anderem das Kindergeld in zwei Schritten um insgesamt 6 Euro monatlich angehoben.

Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird um 600 auf dann 1908 Euro pro Jahr erhöht.

Der Kinderzuschlag für Geringverdienende steigt um 20 auf 160 Euro. Durch Änderungen bei der Einkommensteuer soll ab 1. Januar 2016 auch die «Kalte Progression» im Steuersystem eingedämmt werden.

Insgesamt summieren sich die Entlastungen auf etwa fünf Milliarden Euro jährlich. Darüber hinaus haben mehrere neue Regelungen das Ländergremium passiert: So beschloss der Bundesrat Regeln für eine verbesserte Gesundheitsvorsorge und mehr Impfschutz für die 70 Millionen Krankenversicherten. Das Präventionsgesetz nahm damit die letzte Hürde. Die Gesundheitsförderung soll direkt im Lebensumfeld der Versicherten gestärkt werden, etwa in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.

Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, können nun Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen. Ein Patient darf nicht abgewiesen werden, wenn er eine nötige Schutzimpfung wünscht. Vor dem Kita-Eintritt eines Kindes muss eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden. Bei jeder Gesundheitsuntersuchung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen soll es eine Impfberatung geben und nötigenfalls auch eine Impfung. Bis zum 18. Lebensjahr erhalten Jugendliche eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung.

Darüber hinaus sollen gesetzlich Versicherte eine Vier-Wochen-Garantie für Facharzttermine erhalten und auf dem Lande besser ärztlich versorgt werden. Der Bundesrat ließ das entsprechende Versorgungsstärkungsgesetz passieren. Vor allem junge Ärzte sollen mit finanziellen Anreizen für eine Niederlassung auf dem Land gewonnen werden. Freiwerdende Arztpraxen in übervorsorgten Gebieten sollen ab einem bestimmten Grad der Überversorgung nicht nachbesetzt werden. Darüber entscheiden die Zulassungsausschüsse (Ärzte und Kassen) vor Ort.

Neue Terminservicestellen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Versicherten notfalls innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Patient ein Krankenhaus aufsuchen. Dieser Besuch soll dann aus dem Honorartopf der niedergelassenen Ärzte bezahlt werden. Zur Sicherstellung der Leistungen freiberuflicher Hebammen werden zudem Regressforderungen der Krankenkassen beschränkt.

Krankenhäuser, Banken oder Telekommunikationsanbieter sollen sich in Zukunft besser vor Cyberangriffen schützen. Der Bundesrat billigte das IT-Sicherheitsgesetz, mit dem Betreiber solcher «kritischen Infrastrukturen» verpflichtet werden, Attacken auf ihre Computer-Systeme unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Tun sie das nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro. Die Meldepflicht wird nach Schätzung der Regierung etwa 2000 Unternehmen betreffen.

«Kritische Infrastrukturen» sind Einrichtungen und Netze, die wesentlich für das öffentliche Leben sind und deren Störung oder Ausfall drastische Folgen haben würde.

dpa