Streit um Kohl-Tonbänder

Der BGH muss prüfen, ob das OLG bei der Beurteilung des Falls Fehler gemacht hat. Foto: Uli Deck/Archiv
Der BGH muss prüfen, ob das OLG bei der Beurteilung des Falls Fehler gemacht hat. Foto: Uli Deck/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute, wem 200 Tonbänder mit den Lebenserinnerungen von Helmut Kohl (CDU) gehören. Der ehemalige Bundeskanzler streitet darüber mit seinem Ghostwriter Heribert Schwan (Az.: V ZR 206/14).

Der BGH wird seine Entscheidung voraus-sichtlich noch heute bekanntgeben. Schwan will nach Angaben seines Anwalts selbst in Karlsruhe sein.

Der Publizist hat auf den Bändern in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit.

Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision in Karlsruhe ein. Der BGH muss nun prüfen, ob das OLG bei der Beurteilung des Falls Fehler gemacht hat.

Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler.

dpa