Arbeitslose als Streikbrecher bei der Post?

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Streik bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Foto: Daniel Karmann/Archiv
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Streik bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Foto: Daniel Karmann/Archiv

Arbeitslose könnten während des Streiks bei der Deutschen Post über die Bundesagentur für Arbeit von Zeitarbeitsfirmen als Streikbrecher angeheuert worden sein.

«Wir prüfen, ob und auf welchen Wegen Arbeitslose durch Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt worden sein könnten», sagte ein Sprecher der Nürnberger Behörde und bestätigte damit einen Bericht der «Welt». «Wir können nicht ausschließen, dass beispielsweise über Anzeigen in der Jobbörse Beschäftigte als Streikbrecher akquiriert wurden.»

Das Vorgehen der Bundesagentur sei nicht unrechtrechtmäßig, sondern entsprechend der Gesetze neutral gewesen. Denn die Zeitarbeitsfirmen müssten keine Rechenschaft über den Einsatz ihrer Beschäftigen geben. «Hätte in dieser Phase die Post bei uns angerufen und Mitarbeiter gewollt, dann hätten wir diese nicht vermitteln dürfen.» Rufe aber die Zeitarbeitsfirma an, liege der Fall anders. «Die Zeitarbeitsfirmen sind eigene Arbeitgeber, denen wir grundsätzlich nicht vorschreiben können, wo sie ihre Mitarbeiter einsetzen.» Laut «Welt» hatte das Arbeitsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag über die Überprüfung informiert. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Streik bei der Agentur zu melden. Dieser gesetzlichen Streikmeldepflicht sei die Deutsche Post AG in dem jüngsten Arbeitskonflikt nicht im vollen Umfang nachgekommen, kritisiert laut «Welt» die Arbeitsmarktpolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann.

dpa