DGB-Chef für weitere Korrekturen am Mindestlohn

Seit dem ersten Januar gilt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Hoffmann zieht unter dem Strich eine positive Bilanz. Foto: Lukas Schulze/Archiv
Seit dem ersten Januar gilt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Hoffmann zieht unter dem Strich eine positive Bilanz. Foto: Lukas Schulze/Archiv

Nach über einem halben Jahr zieht der DGB eine positive Bilanz des Mindestlohns. DGB-Chef Hoffmann kann sich noch Änderungen vorstellen - allerdings keine weitere Lockerung der Dokupflichten. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirbt für weitere Korrekturen am Mindestlohn. «Die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose sollten abgeschafft werden», sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

«Es hat sich gezeigt, dass Langzeitarbeitslose ihre Beschäftigungsperspektiven damit nicht verbessern, ob sie sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen werden oder nicht.

Und ich halte es nach wie vor für abstrus, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht den Mindestlohn erhalten.» Das Risiko, dass die Regelung missbraucht werde, um den Mindestlohn zu umgehen, sei in vielen Bereichen groß. «Insbesondere bei den Zeitungszustellern wurde massiv dafür geworben, dass unter 18-Jährige für diese Jobs gewonnen werden sollen.» Zum 1. Januar gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn mit 8.50 Euro pro Stunde. Es gibt allerdings Ausnahmen. Nach Kritik vor allem der Arbeitgeber wurden die Dokumentationspflichten gelockert. Die bisherigen Korrekturen hält der DGB-Vorsitzende für sinnvoll.

«Die Erleichterung der Aufzeichnungspflicht in bestimmten Branchen - gekoppelt an eine zwölfmonatige Beschäftigung - ist vertretbar», sagte Hoffmann. «Gleichwohl halte ich es für nicht notwendig, weil die Aufgabe darin besteht, das Mindestlohngesetz flächendeckend umzusetzen. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, damit sie gleiche Wettbewerbsbedingungen haben.» Die Debatte unter dem Motto «Bürokratiemonster» nannte er «abstrus». «Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet grundsätzlich in Deutschland dazu, die Arbeitszeiten zu erfassen. Das war nichts als Nachkarren», warf er Kritikern vor.

Den Vorschlag der CSU nach weiteren Änderungen über die Lockerung der Dokumentationspflichten hinaus wies der Chef des Gewerkschaftsbundes zurück. «Eine weitere Lockerung der Dokumentationspflichten, wie sie die CSU gefordert hat, ist nicht erforderlich, das lehnen wir ab.»

Das Ehrenamt sollte nach den Worten des DGB-Chefs nie unter das Mindestlohngesetz gestellt werden. «Hier hatten wir nur das Problem, dass die Ehrenamtspauschale zum Teil so gering angesetzt war, dass viele dazu übergegangen sind, daraus Minijobs zu machen», sagte er. «Wenn es Minijobs sind, greift natürlich der Mindestlohn.»

Hoffmann zieht unter dem Strich eine positive Bilanz: «Rund 3,7 Millionen Menschen bekommen mit diesem Gesetz endlich 8,50 Euro, die vorher deutlich weniger - fünf Euro, 6,50 Euro - bekommen haben. Das sei auch ein Beitrag zur Stabilisierung der Binnennachfrage, sagte Hoffmann. Es sei gut, dass die große Koalition nicht nach wenigen Monaten das Gesetz noch einmal aufgeschraubt habe, wie es die CSU und vor allem der Wirtschaftsflügel der CDU gewollt hätten.

dpa