Arbeitnehmer dürfen private Meinungen twittern und posten

Solange der Chef nicht schlecht gemacht wird, können Mitarbeiter ihre Meinung in sozialen Netzwerken äußern. Foto: Andrea Warnecke
Solange der Chef nicht schlecht gemacht wird, können Mitarbeiter ihre Meinung in sozialen Netzwerken äußern. Foto: Andrea Warnecke

«Dies ist ausschließlich meine Privatmeinung» - mit diesem Hinweis wollen sich Beschäftigte in sozialen Netzwerken absichern. Denn viele wissen, die Meinungsäußerung hat seine Grenzen. Doch schützt der Hinweis wirklich? Was Arbeitnehmer auf Twitter, Facebook und Co. schreiben, ist ihre Privatsache. Auch zulässige politische Äußerungen in sozialen Netzwerken fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Doch den Arbeitgeber darf das nicht ins schlechte Licht rücken.

Kommentare in sozialen Netzwerken sind Privatsache? Bis zu einem gewissen Grad schon. Doch: «Die Äußerungen dürfen zum Beispiel nicht dazu führen, dass man dem Arbeitgeber schadet. Denn das kann eine Verletzung der Treuepflicht sein», sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel ein leitender Mitarbeiter eines Kernkraftwerks AKWs öffentlich als Teufelszeug oder Ähnliches bezeichnet. Auch wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder einen Chef hat, der im besonderen medialen Interesse steht, hält sich besser zurück, rät Eckert. Es helfe auch nicht, wenn man seinen Account in den sozialen Netzwerken mit der Informationen wie «Dies ist ausschließlich meine Privatmeinung» kennzeichnet.

dpa