IHK warnt vor Abzocke

Die IHK für München und Oberbayern warnt Gewerbetreibende vor unseriösen Anbietern von Adressbüchern und Registereinträgen. In ihrem neu aufgelegten Faltblatt weist die IHK auf die Gefahren hin, wenn unbedacht offiziell aussehende Formulare unterschrieben und so teure Verträge abgeschlossen werden. Jedes Jahr tappen laut IHK Tausende Unternehmen in diese Falle. Die unseriösen Anbieter tarnen ihre Schreiben zum Beispiel als „kostenlosen Korrekturabzug“ für Branchenbücher oder als „gebührenfreien Pflichteintrag“ für Firmenregister, sie verschicken gefälschte Formulare verschiedener Behörden oder betrügerische Rechnungen für amtliche Gebühren. Dabei verwenden sie oft Teile von Namen oder von Signets bekannter Unternehmen oder Behörden.

Oberste Regel sollte laut IHK sein, allen Angeboten und Aufforderungen dieser Art mit einer gesunden Portion Misstrauen zu begegnen. So sei etwa zu prüfen, ob eine behauptete Eintragungspflicht tatsächlich besteht und ob mit einer Druckfreigabe des Firmeneintrags ein unbefristeter Vertrag geschlossen wird. Falls unabsichtlich ein Vertrag abgeschlossen wurde, empfiehlt die IHK eine Anfechtung und vorsorgliche Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Im Zweifel gibt die IHK Auskunft über bereits bekannte Abzock-Maschen. Informationen sind im Internet unter www.muenchen.ihk.de/abzocke oder telefonisch über das Informations- und Servicezentrum der IHK unter 089 5116-0 erhältlich. Dort ist auch das Faltblatt „Vorsicht Abzocke!“ sowie ein Merkblatt „Adressbuchschwindel“ mit einem Mustertext für die Anfechtung und vorsorgliche Kündigung verfügbar.

ihk