Kein Schadensersatz für Eltern wegen fehlender Kita-Plätze

Schützt der einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung auch die Erwerbstätigkeit der Eltern? Foto: Daniel Naupold
Schützt der einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung auch die Erwerbstätigkeit der Eltern? Foto: Daniel Naupold

Kita-Plätze für Kleinkinder sind vielerorts knapp. Schadenersatz für leer ausgegangene Eltern gibt es laut einem Urteil aus Dresden aber nicht. Denn deren Rechte sind begrenzt. Eltern haben keinen Anspruch auf Schadenersatz für fehlende Kita-Plätze.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden. Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab.

Die Eltern hatten wegen des chronischen Mangels an Kita-Plätzen in Leipzig keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder gefunden und konnten nicht wie geplant wieder arbeiten gehen. Sie verlangten von der Stadt Schadenersatz für ihren Verdienstausfall.

Das OLG entschied nun, dass die Stadt zwar ihre Amtspflicht verletzt habe, den Eltern rechtzeitig einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Ziel des Gesetzes sei die frühkindliche Förderung. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei lediglich die notwendige Folge der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, teilte das OLG mit. Deswegen könnten die Eltern auch keinen Schadenersatz verlangen. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Leipzig die Stadt noch verurteilt, 15 000 Euro plus Zinsen an die Familien zu zahlen. (Az.: 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15)

Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Doch der Ausbau der Plätze - entweder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter - hinkte hinter der gestiegenen Nachfrage der Eltern hinterher.

In Leipzig fehlten nach Angaben der Stadtverwaltung in diesem Sommer noch knapp 1200 Kindergartenplätze. Bundesweit wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes am Stichtag 1. März 694 500 Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut. Das waren rund ein Drittel aller Kinder unter drei Jahren.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte das Dresdner Urteil. «Damit ist eine eindeutige Eingrenzung vorgenommen. Diese hat sicher eine Signalwirkung und wird Prozesse vermeiden können», sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem «Berliner Kurier» (Donnerstagsausgabe). In einem Kraftakt hätten die Kommunen schon rund 700 000 Plätze geschaffen, und der Ausbau gehe weiter.

Die OLG-Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können sich an den Bundesgerichtshof wenden. Rechtsanwalt Klaus Füßer, der zwei der Mütter vertritt, hatte schon bei der mündlichen Verhandlung gesagt, dass er seinen Mandanten die Revision empfehlen werde.

dpa