Flüchtlinge aufnehmen: Tipps für Mieter und Vermieter

Wer Flüchtlingen ein Zimmer oder eine Wohnung zur Verfügung stellen möchte, sollte einen Mietvertrag abschließen. Foto: Armin Weigel
Wer Flüchtlingen ein Zimmer oder eine Wohnung zur Verfügung stellen möchte, sollte einen Mietvertrag abschließen. Foto: Armin Weigel

Rund 800 000 Flüchtlinge werden 2015 schätzungsweise nach Deutschland kommen. Viele spielen mit dem Gedanken, privat Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um zu helfen. Egal ob als WG-Mitbewohner, Unter-mieter oder Mieter: Ohne entsprechenden Vertrag geht es nicht. Überall in den Nachrichten sind Bilder von überfüllten Flüchtlingsheimen zu sehen. Wer jetzt darüber nachdenkt, Flüchtlinge aufzunehmen, kann sich bei der zuständigen Behörde melden, meist das Sozialamt der Kommune. Darauf weist der Verein Pro Asyl hin.

Mit der Behörde wird gegebenenfalls auch der Mietvertrag geschlossen. Begegnungsstätten und örtliche Flüchtlingsberatungsstellen seien geeignete Orte, um potenzielle Mieter kennenzulernen, erklärt Pro Asyl in einem Leitfaden auf seiner Homepage. Falls möglich, können auch örtliche Unterkünfte besucht werden. Hier sei aber Sensibilität gefragt, schließlich wird dort privater Lebensraum betreten. Sofern der künftige Mieter schon als asylberechtigt anerkannt ist, wird ein ganz normaler Mietvertrag abgeschlossen, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bei noch nicht anerkannten Flüchtlingen mit unklarem Status sind nur Verträge mit der zuständigen Kommune möglich. «Sie ist für die Unterbringung zuständig.» Da man aber an die Kommune vermietet, könne es häufiger zu Bewohnerwechseln in der Wohnung kommen, erläutert Happ.

Wer Flüchtlingen ein möbliertes Zimmer im privaten Eigenheim zur Verfügung stellen will, hat zwei Optionen: ohne oder mit Mietvertrag. «Lässt man Flüchtlinge ohne Vertrag bei sich wohnen, haben sie den Status von Gästen», erklärt Happ. Es ist allerdings fraglich, ob die Kommune das zulässt, denn bei dieser Variante können die Flüchtlinge im Prinzip jederzeit und ohne Grund vor die Tür gesetzt werden. Bei Mietverträgen geht das nicht: Diese haben Kündigungsfristen. «Bei der Vermietung von möblierten Zimmern sind die kürzer als bei normalen Mietverträgen», erläutert Happ. «Für die Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden.»

Wer Flüchtlinge kostenfrei oder günstig bei sich wohnen lässt, sollte mit der Kommune zumindest geeignete Kostenübernahmeregelungen für Heizung oder Erstausstattung treffen, rät Pro Asyl. Häufig wird kolportiert, dass sich Versicherungsbeiträge für Wohnung oder Haus durch die Aufnahme von Flüchtlingen erhöhten. «Das ist nicht korrekt», betont Happ. Es sei nicht nötig, seine Policen anzupassen.

Bei Mietwohnungen müssen Vermieter Untermietverträgen grundsätzlich zustimmen. Die Tatsache, dass es sich dabei um Flüchtlinge handelt, sollte diese Entscheidung nicht beeinflussen, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. «Flüchtlinge sind Menschen und Untermieter wie jeder andere auch.» Dabei eine angemessene Miete zu verlangen, die dem abgegebenen Wohnraum-Anteil entspricht, sei okay, sagt Chychla. «Schließlich nutzen Mieter diesen Teil der Wohnung dann nicht mehr.»

dpa