146 Verdachtsfälle von Mindestlohn-Verstoß

Seit Januar gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wobei es allerdings Ausnahmen gibt. Foto: Arno Burgi
Seit Januar gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wobei es allerdings Ausnahmen gibt. Foto: Arno Burgi

Im ersten halben Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland haben Kontrolleure 146 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß eingeleitet.

Insgesamt führte die dafür zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 24 970 Prüfungen nach dem Schwarzarbeits-Bekäm-pfungsgesetz bei Arbeitgebern durch.

Das geht aus einer Antwort des für den Zoll zuständigen Bundesfinanzministeriums an den SPD-Abgeordneten Manfred Zöllmer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Die «Bild»-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet, bereits der «Tagesspiegel» hatte die Zahlen genannt.

Baden-Württemberg liegt demnach mit 31 eingeleiteten Verfahren an der Spitze - gefolgt von Bayern mit 20 Verfahren, Hessen (18), Nordrhein-Westfalen (15), Brandenburg (12) und Schleswig-Holstein (8). Seit Januar gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wobei es allerdings Ausnahmen gibt.

dpa