Wohnungskauf: Vorsicht vor vertraglichen Zustimmungspflichten

Vorsicht vor Zustimmungsfristen: Auch nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag kann der Bauträger noch ablehnen. Foto: Uwe Anspach
Vorsicht vor Zustimmungsfristen: Auch nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag kann der Bauträger noch ablehnen. Foto: Uwe Anspach

Endlich ein Eigenheim: Wer sich zum Wohnungskauf entschließt, möchte sich finanziell langfristig absichern. Doch selbst, wenn der Kaufvertrag schon abgeschlossen ist, gilt eine Zustimmungsfrist. Viele Bauträger nutzen diese, um mehrbietende Käufer zu finden. Bei Kaufverträgen für Eigentums-wohnungen gilt Vorsicht vor sogenannten Zustimmungsfristen. Innerhalb der Frist können Bauträger den Vertrag annehmen oder ablehnen.

Viele Firmen sichern sich auf dem Weg zunächst einen Kaufinteressenten und nutzen die zusätzliche Zeit, um nach mehrbietenden Käufern zu suchen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Wird der Bauträger bei der Suche nach einem finanzkräftigeren Käufer fündig, geht man dann leer aus. Das ist laut VPB besonders ärgerlich, wenn die Wohnung bereits gekündigt und eine Finanzierung angeschoben wurde. Zustimmungsfristen für finanzierte Immobilien sollten demnach nicht länger als vier Wochen sein.

dpa