Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringen

IHK richtet Hotline ein / Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen und Hilfen

München – Viele oberbayerische Betriebe wollen Flüchtlinge einstellen oder ausbilden, sind aber angesichts der zahlreichen rechtlichen Fragen verunsichert. Müssen Ausländerbehörde oder Arbeitsagentur die Beschäftigung genehmigen? Gibt es Wartefristen für Flüchtlinge, die einen Job, ein Praktikum oder eine Ausbildung aufnehmen wollen? Die IHK hat nun die wichtigsten Informationen gesammelt und stellt diese online unter www.muenchen.ihk.de/fluechtlinge zur Verfügung. Ebenso wurde unter 089 5116-0 eine telefonische Hotline für Nachfragen der Betriebe eingerichtet.

In einer Blitz-Umfrage der IHK meldeten 40 Prozent der antwortenden Firmen die Bereitschaft, jugendliche Flüchtlinge auszubilden. 45 Prozent der Betriebe würden Flüchtlinge mit beruflichen Qualifikationen als Fachkraft einstellen. An einer Beschäftigung von Asylbewerbern als ungelernte Arbeitskräfte zeigten sich 19 Prozent der Betriebe interessiert. Die Umfrage wurde unter Ausbildungsbetrieben aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in der Landeshauptstadt und im Landkreis München durchgeführt.

ihk