Uber und Taxi Deutschland sehen sich erneut vor Gericht

UberPop, das Fahrgäste an private Fahrer ohne Ausbildung und Personenbeförderungsschein vermittelte, hat die Taxi-Branche aufgebracht. Foto: Andreas Arnold
UberPop, das Fahrgäste an private Fahrer ohne Ausbildung und Personenbeförderungsschein vermittelte, hat die Taxi-Branche aufgebracht. Foto: Andreas Arnold

Den umstrittenen Service UberPop hat der Fahrdienstvermittler Uber nach mehreren Niederlagen vor Gericht in Deutschland eingestellt. In einem Berufungsverfahren in Frankfurt soll jetzt aber der rechtliche Rahmen ausgelotet werden. Der Streit um den Service UberPop des umstrittenen Fahrdienst-Vermittlers Uber wird im kommenden Jahr erneut vor Gericht verhandelt.

Im Juni 2016 werde ein Gerichtstermin vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erwartet, teilte die Genossenschaft Taxi Deutschland am Montag mit. Im März hatte Uber in dem Streit um unlauteren Wettbewerb vor dem Landgericht Frankfurt eine Niederlage eingesteckt. 

Nach Angaben des Unternehmens wurde dann am 22. April Berufung eingelegt. UberPop, das Fahrgäste an private Fahrer ohne Ausbildung und Personenbeförderungsschein vermittelte, hatte die Taxi-Branche aufgebracht. Der Dienst widerspreche dem Verbraucherschutz und geltendem Recht, erklärte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland. In Deutschland ist UberPop eingestellt worden.

Den Dienst solle es auch künftig in Deutschland nicht mehr geben, sagte der neue Deutschland-Chef von Uber, Christian Freese, erst kürzlich. Uber gehe es dabei darum, deutlich zu machen, «dass uns an einer Klärung des rechtlichen Rahmens für Ridesharing-Angebote gelegen» sei, teilte das Startup mit. Auf den Service UberX, mit dem Uber Mietwagenunternehmen eine Plattform für die Vermittlung an Fahrgäste bietet, solle die Entwicklung vor Gericht keinen Einfluss haben.

dpa