Nur wenige Arbeitsgenehmigungen für Flüchtlinge

Asylbewerber dürfen während der ersten drei Monate in Deutschland nicht arbeiten. Foto: Felix Kästle
Asylbewerber dürfen während der ersten drei Monate in Deutschland nicht arbeiten. Foto: Felix Kästle

Seit Jahresbeginn haben einem Zeitungsbericht zufolge erst 17 401 Flüchtlinge in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung erhalten.

In 9581 Fällen habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Beschäftigungserlaubnis verweigert, berichtete die «Passauer Neue Presse» unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Zahl der erwerbsfähigen Asylbewerber und geduldeten Flüchtlinge in Deutschland beziffert die Bundesregierung demnach auf 310 741 (August 2015).

Der Bund erwartet nach offizieller Prognose bis zum Jahresende insgesamt 800 000 Asylbewerber. Arbeitsplätze für Migranten mit hoher Bleibechance gelten dabei als wichtige Voraussetzung für deren Integration. Asylbewerber dürfen jedoch während der ersten drei Monate gar nicht in Deutschland arbeiten. Erst nach 15 Monaten fällt zudem die «Vorrangprüfung»: Steht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für den Job zur Verfügung, bekommen Asylbewerber keine Beschäftigungserlaubnis.

Die Arbeitgeber fordern eine Verkürzung dieser Fristen - denn der Bedarf an Arbeitskräften sei groß. Allerdings haben die Betroffenen auch aus anderen Gründen oft Schwierigkeiten, einen Job zu finden. So fehlen ihnen oft in Deutschland anerkannte Qualifikationen und Abschlüsse. Die stellvertretende Vorsitzende der Linke-Fraktion, Sabine Zimmermann, sagte der Zeitung: «Flüchtlinge dürfen nicht vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen oder als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.»

dpa