Kartellamt erzielt ersten Erfolg im Streit um Fernwärmepreise

Heizkraftwerk: Das Bundeskartellamt geht gegen möglicherweise überhöhte Fernwärmepreise vor. Foto: Jens Wolf/Archiv
Heizkraftwerk: Das Bundeskartellamt geht gegen möglicherweise überhöhte Fernwärmepreise vor. Foto: Jens Wolf/Archiv

Die Stadtwerke Leipzig senken auf Druck der Behörde die Preise für Fernwärme. Verbraucher sparen mehr als 8 Millionen Euro im Jahr. Verfahren gegen andere Versorger gehen weiter. In seinem Kampf gegen möglicherweise überhöhte Fernwärmepreise in zahlreichen deutschen Wärmeversorgungsgebieten hat das Bundeskartellamt einen ersten Erfolg erzielt.

Die Wettbewerbsbehörde einigte sich mit den Stadtwerken Leipzig auf eine Senkung der Fernwärmepreise im Volumen von mehr als 8 Millionen Euro jährlich zum Jahreswechsel, wie sie am Freitag mitteilte. 

Da die Absenkung für eine Laufzeit von fünf Jahren gilt, liegt das Gesamtvolumen der Preissenkung bei über 40 Millionen Euro. Durch die Einigung profitierten die Verbraucher in Leipzig unmittelbar von günstigeren Wärmepreisen, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Bundeskartellamt hatte 2013 wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise Verfahren gegen sieben Versorgungsunternehmen eingeleitet.

Die Ermittlungen gegen die Potsdamer Danpower Energie Service GmbH, Energie Saarlor Lux in Saarbrücken, Eon Hanse Wärme in Hamburg, die RWE Energiedienstleistungen GmbH in Dortmund und die Stadtwerke Rostock dauerten an, berichtete ein Behördensprecher. Das Verfahren gegen die Hamburger Dalkia GmbH sei «aus Ermessensgründen» eingestellt worden.

Die Missbrauchsverfahren seien nötig, um die Verbraucher zu schützen, betonte das Kartellamt. Denn wer sich einmal für Fernwärme entschieden habe, habe auf lange Sicht keine Wechselmöglichkeit. Im Fall Leipzig akzeptierte die Behörde zukünftige Preissenkungen als Kompensation für möglicherweise überhöhten Preise in der Vergangenheit. 

Dies sei möglich, da die zugesagten Preissenkungen weiterhin dieselben Kunden erreichten, betonte die Behörde. Eine Wettbewerbsverzerrung entstehe durch die Preissenkungen nicht, da bei der Fernwärme die etablierten Versorger in ihrem jeweiligen lokalen Netzgebiet in der Regel konkurrenzlos seien und ein Systemwechsel aufwendig sei.

Der Geschäftsführer der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, Norbert Menke, begrüßte die Einigung mit dem Kartellamt. Sie berücksichtige die strukturellen Besonderheiten des Leipziger Fernwärmesystems und stelle eine sichere Planungsgrundlage für den weiteren Ausbau dar.

dpa