Steigende Gaspreise: Wichtige Urteile aus Karlsruhe erwartet

Bei den Urteilen geht es um die Informationspflichten der Energieversorger. Foto: Patrick Pleul
Bei den Urteilen geht es um die Informationspflichten der Energieversorger. Foto: Patrick Pleul

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor wichtigen Urteilen zu Preiserhöhungen von Gastarifen.

Dabei geht es um die Informationspflichten der Energieversorger. Am kommenden Mittwoch will der Senat in Karlsruhe seine Entscheidung verkünden.

Den Richtern liegen zwei Klagen von Verbrauchern gegen die Stadtwerke Hamm und Geldern (beide Nordrhein-Westfalen) vor.

Die Kunden beanstandeten Preiserhöhungen, die die Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Grundversorgungsvertrages vorgenommen hatten. Ein solcher Standardvertrag kommt immer dann mit dem örtlichen Anbieter zustande, wenn die Kunden nicht nach günstigeren Alternativen suchen. 2011 legten die BGH-Richter die Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Sie wollten wissen, ob deutsches Recht insoweit gegen europäische Vorgaben verstößt. Das ist der Fall, urteilten die Luxemburger Juristen. Strom- und Gasanbieter müssten ihre Kunden nämlich rechtzeitig über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preiserhöhungen informieren. Und das sahen sie in den vorliegenden Fällen nicht gewährleistet.

Diese Antwort muss der BGH jetzt in deutsches Recht umsetzen. Dabei geht es auch um die Frage der Rückwirkung der Entscheidung. Dem Gericht liegen insgesamt 13 Verfahren vor. In den ersten beiden Fällen vom Mittwoch geht es um Gastarife. (Az. VIII ZR 158/11 u.a.)

dpa