BGH-Urteil: Versorger durften Preise erhöhen

Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: Jörg Carstensen/Archiv
Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: Jörg Carstensen/Archiv

Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Das Urteil betrifft Kunden in der Grundversorgung (Tarifkunden), die mit dem örtlichen Gasversorger einen Standardvertrag abgeschlossen haben. (Az. VIII ZR 158/11 u.a.)

In den vorliegenden Fällen gab der BGH den Stadtwerken Hamm und Geldern (beide Nordrhein-Westfalen) recht, die von säumigen Kunden Geld wollten.

Diese hatten Preiserhöhungen beanstandet, die die Unternehmen zwischen 2004 und 2008 vorgenommen hatten. 

Die Versorger hätten vor Gericht beweisen können, dass sie nur ihre eigenen Kostensteigerungen weitergegeben hätten, hieß es. Daher hätten sie einen Anspruch auf das Geld.

dpa