Beim Weihnachtsgeld weiterhin Unterschiede zwischen Ost und West

Ein zentrales Kriterium für den Erhalt des Weihnachtsgeldes ist die Tarifbindung. Foto: Jens Kalaene
Ein zentrales Kriterium für den Erhalt des Weihnachtsgeldes ist die Tarifbindung. Foto: Jens Kalaene

Auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es beim Weihnachtsgeld erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West: 56 Prozent der westdeutschen Beschäftigten bekommen die Leistung, aber nur 40 Prozent der Mitarbeiter in Ostdeutschland.

Das hat das Tarifarchiv der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Online-Umfrage mit 8800 Teilnehmern herausgefunden. Unterschiede zugunsten des Westens gab es auch in der Höhe der Leistung - etwa im Bauhauptgewerbe, im Groß- und im Einzelhandel oder im öffentlichen Dienst der Gemeinden.

Ein zentrales Kriterium für den Erhalt des Weihnachtsgeldes ist nach der Umfrage die Tarifbindung: In Betrieben mit Tarifvertrag bekommen demnach fast drei Viertel (72 Prozent) der Mitarbeiter die Leistung, in nicht tarifgebundenen sind es 42 Prozent. Der zusätzliche Geldsegen nutzt nicht zuletzt dem Handel: «Nach meiner Einschätzung wird ein großer Teil in der Tat direkt für die Weihnachtseinkäufe verwendet», sagte der Leiter des Tarifarchivs, Reinhard Bispinck.

dpa