Mieterhöhung: BGH prüft Berliner Modell

In Berlin ist der Wohnungsmarkt angespannt - in ganz Berlin? Foto: Soeren Stache
In Berlin ist der Wohnungsmarkt angespannt - in ganz Berlin? Foto: Soeren Stache

Bei Mieten schlagen viele Eigentümer kräftig drauf. Wie stark sie erhöhen dürfen, hängt von der Stadt ab. Die Berliner Regelung landet jetzt vor dem Bundesgerichtshof. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Einen Streit zwischen Vermieter und Mieter um Mieterhöhungen prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH).

Die Richter ließen durchblicken, dass sie eine Verordnung des Landes Berlin, mit der der Senat Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen begrenzt hat, für rechtmäßig erklären wollen.

Sein Urteil zur sogenannten Kappungsgrenze will das Gericht noch am Nachmittag verkünden. (Az.: VIII ZR 217/14)

Das Urteil könnte Auswirkungen auf weitere Bundesländer haben, die die sogenannte Kappungsgrenze ebenfalls zugunsten der Mieter abgesenkt haben. In dem Fall wollte der Vermieter die Miete für eine Wohnung im Stadtteil Berlin-Wedding um 45 Euro monatlich erhöhen. Sein Mieter wollte aber nur einen Teil davon zahlen und berief sich auf die Verordnung des Berliner Senats zur Kappungsgrenze. Danach darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis in der Hauptstadt innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

Der BGH muss prüfen, ob der Senat beim Erlass der Verordnung Fehler gemacht hat. Nach vorläufiger Prüfung sei es «nicht unwahrscheinlich», dass der Mieter den Rechtsstreit gewinnen werde, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger in Karlsruhe.

dpa