Gegner wollen Vorratsspeicherung gerichtlich stoppen

Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Foto: Matthias Balk
Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Foto: Matthias Balk

Kaum hat auch der Bundesrat grünes Licht für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegeben, gehen die Kritiker gerichtlich dagegen vor. Sie setzen auf Karlsruhe, um das Gesetz zu kippen. Nach Zustimmung auch des Bundesrates zur Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung schalten die Gegner nun die Gerichte ein.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner beantragte zusammen mit anderen Politikern, Journalisten-und Medienverbänden sowie einer Rechtsanwaltskanzlei beim Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um das Gesetz zu stoppen.

Sie hätten den Antrag als betroffene Berufsgeheimnisträger gestellt, teilten die Anwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner mit. Mit einem Erlass einer einstweiligen Anordnung solle erreicht werden, dass die Speicherpflicht der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird. Die Verfassungsbeschwerde werde noch eingereicht. Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsdaten künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können.

Für den Antrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, gab es in der Länderkammer keine Mehrheit. Aus Sicht Thüringens ist die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar.

Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen hatten bereits in der Vergangenheit angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Die Piratenpartei wollte nach eigener Aussage bei einem Scheitern eines Vermittlungsverfahren zunächst an den Bundespräsidenten appellieren, die Unterschrift unter das Gesetz zu verweigern.

dpa