IHK-Leitfaden - Wie Unternehmen ihren Standort schützen

Unternehmen sind selbst an einem angestammten Standort nicht vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Wird in der Nähe ein Wohngebiet ausgewiesen, können sich für Industriebetriebe unerwartet strengere Lärmschutz- und Emissions­vorgaben oder Einschränkungen für Expansionen ergeben. Konflikte sind auch möglich, wenn neue EU-Vorschriften umgesetzt werden. Die IHK für München und Oberbayern empfiehlt daher allen Unternehmen, sich kontinuierlich der Standortsicherheit zu widmen. Dazu hat die IHK einen neuen „Leitfaden zur Standortsicherung“ veröffentlicht, in dem Grundlagen des Baurechts und der Bauleitplanung, der Ablauf von Genehmigungsverfahren und die Rolle von Umweltschutzrichtlinien erläutert werden.

Die IHK rät im Leitfaden unter anderem, betriebliche Vorratsflächen zu sichern, bauliche Veränderungen in der Nachbarschaft im Auge zu behalten und möglichst frühzeitig Kontakt zur Kommune oder den Genehmigungsbehörden aufzunehmen. Der Leitfaden ist online unter www.muenchen.ihk.de (Webcode 0311AAE) erhältlich und kann auch unter Telefon 089 5116-1704 bei Florian Hermesmeyer, Referent Bauordnungs- und Planungsrecht bei der IHK für München und Oberbayern, angefordert werden.

ihk