Digitale Verwaltung: Unternehmen bleiben außen vor

Das heute im bayerischen Landtag verabschiedete E-Government-Gesetz enthält nach Ansicht der Wirtschaft große Lücken. „Zwar ist zu begrüßen, dass es in Bayern nun erstmals einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsverfahren gibt“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). „Ein eklatantes Manko ist aber die fehlende elektronische Identifikation für Unternehmen“, kritisiert Driessen.

Im Gegensatz zu Privatpersonen, die sich mit elektronischem Personalausweis oder De-Mail-Verfahren ausweisen können, fehlt Unternehmen, die als Kapital- oder Personengesellschaften firmieren, diese Möglichkeit. „Hier wird Bayern seiner digitalen Vorreiterrolle nicht gerecht“, so der BIHK-Chef. Driessen bemängelt auch, dass mehr als zehn Prozent der bayerischen Bevölkerung nicht am E-Government teilnehmen können: Für Personen ohne deutschen Pass ist die digitale Identifizierung nicht möglich, obwohl es zumindest für EU-Bürger anerkannte Verfahren dafür gibt.

Auch mit dem Zugang zu Daten der Verwaltung ist der BIHK nicht zufrieden. „Die Open-Data-Regelungen greifen deutlich zu kurz. Geo-Daten und Bevölkerungskennzahlen aus allen Bereichen sind die digitalen Rohstoffe der Wirtschaft 4.0 und sollten den Unternehmen und der Wissenschaft unter Vorbehalt unseres strengen Datenschutzes zur Verfügung stehen“, so BIHK-Chef Driessen.

Positiv bewerten die bayerischen IHKs, dass die digitale Kommunikation mit der Verwaltung nun auf rechtlich sicheren Beinen steht. „Bei durchschnittlich 130 Behördenkontakten jedes Unternehmens pro Jahr kann ein digitales Angebot der Verwaltung viel Geld sparen und die Bürokratiekosten deutlich senken“, sagt BIHK-Chef Driessen. Die bayerische Staatsregierung rechnet mit einer jährlichen Effizienzrendite von bis zu 1,5 Milliarden Euro durch das Gesetz. Diese Schätzung ist laut BIHK äußerst optimistisch, weil die vollständige Umsetzung von E-Government-Verfahren im Freistaat durch die vielen „Kann“-Klauseln im Gesetz noch in weiter Ferne ist.

ihk