Gericht prüft möglichen Missbrauch von Job-Befristungen

Nach sechs befristeten Arbeitsverträgen war einem Arbeitsvermittler nahegelegt worden, vorübergehend in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Foto: Jan Woitas/Archiv
Nach sechs befristeten Arbeitsverträgen war einem Arbeitsvermittler nahegelegt worden, vorübergehend in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Foto: Jan Woitas/Archiv

Mit möglichem Missbrauch bei befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt sich heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Geklagt hat ein Mitarbeiter eines Jobcenters in Sachsen-Anhalt gegen die Bundesagentur für Arbeit.

Nach sechs befristeten Arbeitsverträgen war dem Arbeitsvermittler nahegelegt worden, vorübergehend in die Arbeitslosigkeit zu gehen, um danach ein neues, wieder befristetes Arbeitsverhältnis anzutreten.

Hintergrund sind Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Danach können Beschäftigte ab 52 Jahre, die zuvor mindestens vier Monate arbeitslos waren, bis zu fünf Jahre ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet beschäftigt werden.

Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass die Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Nun geht es darum, ob die vorübergehende Arbeitslosigkeit des Arbeitsvermittlers einen Rechtsmissbrauch darstellt.

dpa