BGH prüft unerwünschte E-Mail-Werbung

Prüft, inwiefern sich Verbraucher unerwünschte E-Mail-Werbung gefallen lassen müssen: Der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv
Prüft, inwiefern sich Verbraucher unerwünschte E-Mail-Werbung gefallen lassen müssen: Der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute, inwiefern man sich unerwünschte E-Mail-Werbung gefallen lassen muss. Ein Verbraucher hat die Sparkassen-Versicherung verklagt.

Er wehrt sich gegen eine Werbung in automatisierten E-Mail-Antworten des Unternehmens (Az.: VI ZR 134/15). Der Mann wollte eigentlich nur eine Kündigungs-bestätigung per Mail. Er bekam zwar den Eingang der Mail bestätigt. An der automatischen Antwort hing aber zugleich eine Werbung für einen «kostenlosen» Unwetter-Warn-Service per SMS auf das Handy.

 

Mit seiner Unterlassungsklage gegen die Versicherung bekam der Mann vor dem Amtsgericht Stuttgart recht. Auf die Berufung der Versicherung hat das Landgericht Stuttgart das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Mit seiner Revision vor dem BGH klagt der Mann weiter gegen die unerwünschte Werbung.

 

dpa