Bei Telefonwerbung einfach auflegen

Telefonwerbung nervt und ist verboten. Foto: Julian Stratenschulte
Telefonwerbung nervt und ist verboten. Foto: Julian Stratenschulte

Die Stimme am Telefon verkündet fröhlich: «Sie haben gewonnen!» oder sie fragt: «Wollen Sie von unseren günstigen Tarifen profitieren?» Zwar ist Telefonwerbung verboten - dennoch können Firmen mit Kunden auch telefonisch gültige Verträge abschließen. Wer am Telefon aufgefordert wird, einen Vertrag abzuschließen, sollte am besten einfach auflegen. «Denn anders als viele Verbraucher denken, sind am Telefon abgeschlossene Verträge gültig», sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

 

Ausnahme: Es handelt sich um die Teilnahme an Gewinnspielen - solche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt - per Fax, E-Mail oder Brief.

Verboten sind bislang Werbeanrufe ohne Zustimmung. Wer sich jedoch am Telefon zum Beispiel von einem Energieversorger zu einem Vertrag überreden lässt, geht eine gültige Geschäftsbeziehung ein. Doch keine Sorge: «Verbraucher haben die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen», sagt Rehberg. Die Verbraucherschützerin rät: «Machen Sie das idealerweise schriftlich mit einem Einwurfschreiben.» Denn dann haben Verbraucher im Streitfall auch einen Beweis in der Hand. Teilweise versuchen anrufende Unternehmen dem Gesprächspartner auch zu suggerieren, ein Vertrag sei zustande gekommen. «Manche Firmen drohen dann damit, sie hätten das Gespräch aufgezeichnet», erzählt Rehberg. So setzen sie Gesprächspartner unter Druck. Auch wenn sich Verbraucher sicher sind, dass sie nichts zugestimmt haben, rät die Verbraucherschützerin: In einem solchen Fall können Verbraucher auch vorsorglich den Vertrag widerrufen.

Obwohl ein Gesetz Werbung am Telefon verbietet, betreiben viele Unternehmen eine offensive Verkaufstaktik. Das zeigt eine bundesweite Online-Umfrage der Verbraucherzentralen. Demnach rufen besonders häufig Gewinnspielbetreiber für Werbezwecke bei Verbrauchern an, dahinter stecken Telefondienstleister und Energieversorger. Die Methode der Anrufer ist fast immer gleich: Sie überrumpeln den Gesprächspartner und drängen ihn zum Vertragsabschluss. Die meisten Verbraucher hatten der Telefonwerbung vorab nicht zugestimmt - der Anruf war demnach rechtswidrig.

An der Umfrage nahmen 5432 Verbraucher im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 30. November 2015 teil - zusätzlich gingen in diesem Zeitraum rund 19 500 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen dazu ein.

dpa