Air Berlin: Gericht schränkt Gemeinschaftsflüge mit Etihad ein

Die arabische Fluggesellschaft Etihad steckt eine Niederlage vor Gericht ein. Dies trifft aber vor allem den Partner Air Berlin, der auf einen Teil der Gemeinschaftsflüge mit Etihad verzichten muss. Foto: Bernd Settnik/Archiv
Die arabische Fluggesellschaft Etihad steckt eine Niederlage vor Gericht ein. Dies trifft aber vor allem den Partner Air Berlin, der auf einen Teil der Gemeinschaftsflüge mit Etihad verzichten muss. Foto: Bernd Settnik/Archiv

Rückschlag für Air Berlin: Die angeschlagene Fluggesellschaft kann ab Mitte Januar gut ein Drittel weniger Flüge als bisher mit ihrem arabischen Partner Etihad Airways gemeinsam vermarkten.

Das folgt aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, die dieses am Mittwoch veröffentlichte. Die Richter lehnten den Antrag Etihads ab, die Genehmigung für 31 sogenannte Codeshare-Strecken, bei denen Etihad Air-Berlin-Flüge als eigene verkauft, über den 15. Januar hinaus zu verlängern.

Das Angebot von Air-Berlin-Flügen bei der Etihad-Kundschaft hilft der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, ihre Maschinen besser auszulasten. Bislang hat sie 83 Codeshare-Strecken mit Etihad im Programm. Davon bleiben nun 52 Verbindungen übrig. Beide Unternehmen bedauerten die Gerichtsentscheidung. Der Staatskonzern aus Abu Dhabi stellte in einer Mitteilung klar: «Etihad steht weiterhin hinter ihrem Partner Air Berlin.» Etihad will den noch nicht rechtskräftigen Gerichtsbeschluss Anfang kommender Woche anfechten. Innerhalb von zwei Wochen ist eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich. Etihad wertete den «sozialen und wirtschaftlichen Schaden» dieser Entscheidung für Air Berlin und Deutschland als bedeutend. Sie verringere «den Wettbewerb und die Auswahl für die Verbraucher innerhalb Deutschlands und darüber hinaus».

Air Berlin teilte mit, für ihre Kunden entstünden durch den Gerichtsbeschluss keine Nachteile. «Alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge von Etihad Airways und Air Berlin werden wie geplant durchgeführt», hieß es. Auch Etihad stellte klar, alle gebuchten Codeshare-Flüge könnten auch angetreten werden. Unklar blieb, in welcher Weise Etihad-Kunden die fraglichen 31 Strecken vom 16. Januar an nutzen können.

Das Braunschweiger Luftfahrtbundesamt hatte die Genehmigung auf Grundlage des Luftverkehrsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nur bis zum 15. Januar erteilt - und nicht für den gesamten Winterflugplan, der bis Ende März gilt. Das Verwaltungsgericht billigte das Vorgehen des Amts. Die umstrittenen Flugstrecken seien «von den zwischenstaatlichen Vereinbarungen nicht umfasst».

Der Regierende Berliner Bürgermeister Michael Müller (SPD) appellierte an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), den Gesprächsfaden mit Vertretern von Air Berlin und Etihad nicht abreißen zu lassen und eine Lösung im Sinne von Air Berlin zu finden. Allen politisch Verantwortlichen müsse die Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb in dieser Branche am Standort Deutschland bekannt sein. «Air Berlin darf nicht geschwächt werden», sagte Müller. Er setzte sich wie Innensenator Frank Henkel (CDU) für einheitliche europäische Regeln bei den Codeshare-Flüge ein.

Das Bundesverkehrsministerium verwies darauf, den Vereinigten Arabischen Emiraten mehrmals Gespräche angeboten zu haben, «um die Luftverkehrsbeziehungen auf einen rechtssicheren Stand zu bringen».

Air Berlin schreibt seit Jahren Verluste. Etihad Airways ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen mit Etihad ist für Air Berlin ein wichtiger Pfeiler des Geschäfts.

Vorstandschef Stefan Pichler hat ein Konzept vorgelegt, damit das Unternehmen profitabler wird. Dazu gehören ein größeres Langstrecken-Angebot, eine klarere Struktur im Streckennetz, eine Vertriebsinitiative bei Firmenkunden und die Streichung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung.

dpa