Arbeitsrichterin: Tarifeinheitsgesetz nur schwer umsetzbar

Für gleiche Beschäftigtengruppen können seit Inkrafttreten des Gesetzes keine Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften mehr gelten. Foto: Rainer Jensen/Archiv
Für gleiche Beschäftigtengruppen können seit Inkrafttreten des Gesetzes keine Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften mehr gelten. Foto: Rainer Jensen/Archiv

Das Gesetz zur Tarifeinheit wirft nach Ansicht der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, noch viele Fragen auf. Ob es in seiner jetzigen Form Bestand haben werde, müsse aber zunächst das Bundesverfassungs-gericht in Karlsruhe klären, sagte Schmidt der dpa.

Laut dem Gesetz gilt bei Tarifverträgen verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Unternehmen.

Die Feststellung der Mehrheitsverhältnisse im Betrieb werde die Rechtsprechung vor große Herausforderungen stellen, sagte Schmidt.

 

dpa