Gabriel stellt harte Bedingungen für Ja zur Tengelmann/Edeka-Fusion

Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April 2015 aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Foto: Roland Weihrauch/Archiv
Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April 2015 aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Foto: Roland Weihrauch/Archiv

Seit Monaten wartet die Handelsbranche auf dieses Votum aus Berlin. Das ist jetzt gefallen: Gabriel wird die umstrittene Übernahme der angeschlagenen Kette Tengelmann durch Edeka per Ministererlaubnis genehmigen - mit Auflagen. Ist das jetzt das Ende der Hängepartie? Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will dem Handelsriesen Edeka die umstrittene Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann nur unter harten Auflagen erlauben.

 

So müsse Edeka vor einer Übernahme garantieren, dass 97 Prozent der 16 000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann mindestens für fünf Jahre sicher seien und die Mitarbeiter tariflich bezahlt würden, sagte Gabriel am Dienstag in Berlin.

Auch dürfe Edeka in diesem Zeitraum keine der rund 450 Filialen an selbstständige Kaufleute abgeben. Das Unternehmen müsse alle Bedingungen erfüllen, sonst werde er keine Ministererlaubnis unter aufschiebenden Bedingungen erteilen: «Das bedeutet, dass die in der Ministererlaubnis genannten Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor der beabsichtigte Verkauf von Kaiser's Tengelmann an Edeka vollzogen werden kann», betonte Gabriel. Edeka, Tengelmann sowie die Mitbewerber hätten nun 14 Tage Zeit, sich zu den Auflagen zu äußern. Danach werde er eine endgültige Entscheidung treffen. Gabriel machte deutlich, dass ihm das von Edeka ursprünglich vorgestellte Arbeitsplatz-Modell für Kaiser's Tengelmann zu unverbindlich sei. Es beruhe auf Absichtserklärungen und Wachstumshoffnungen. 

Edeka müsse nun konkrete Zusagen machen: «Es gibt keine Hintertür», sagte Gabriel. Der langfristige Erhalt von fast 16 000 Arbeitsplätzen bei Kaiser's Tengelmann könne aber ein Argument dafür sein, dass die Interessen des Gemeinwohls wichtiger seien als die Gründe des Bundeskartellamtes. Die Behörde hatte die Fusion als schädlich für den Wettbewerb im Einzelhandel abgelehnt.

dpa