Abofallen tarnen sich als Gewerbeportale

Für kostenpflichtige Angebote müssen Online-Anbieter einen Hinweis-Button einrichten. Doch einige Portale versuchen, diese Regelung zu umgehen. Foto: Patrick Pleul
Für kostenpflichtige Angebote müssen Online-Anbieter einen Hinweis-Button einrichten. Doch einige Portale versuchen, diese Regelung zu umgehen. Foto: Patrick Pleul

Online-Portale müssen auf ihrer Seite deutlich darauf hinweisen, wenn Angebote kosten-pflichtig sind. Doch einige Betreiber hebeln diese Regelung aus, indem sie sich an Gewerbetreibende richten. Ein Klick auf «Jetzt Anmelden» genügt - und schon flattert monatlich eine Rechnung ins Haus. Solche Abofallen sind eigentlich verboten. Denn seit 2012 müssen Buttons, die Kosten verursachen, eindeutig beschriftet sein.

Allerdings finden sich immer wieder Abzocker, die solche Regelungen mit Tricks umgehen, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.

So sei es zum Beispiel beim aktuellen Fall einer Webseite mit Kochrezepten: Weil sich das Portal nach eigenen Angaben nur an Gewerbetreibende richtet, gilt die Button-Regelung hier nicht.

Einen Hinweis auf die eingeschränkte Nutzergruppe und die dreistelligen Jahresgebühren gibt es zwar - besonders auffällig platziert ist er aber nicht. Und obwohl es sich angeblich um ein Gewerbeportal handelt, müssen Nutzer bei der Anmeldung nicht zwingend einen Firmennamen eingeben. Wer auf diesen und ähnliche Tricks hereinfällt, sollte die geforderten Summen auf keinen Fall bezahlen, raten die Verbraucherschützer. Stattdessen sollten Betroffene schriftlich Einspruch einlegen und von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

dpa